HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

11. Gebührengutachten

Nachdem das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Jahr 2021 zweimal angepasst worden war, gab es in 2022 keine weiteren Änderungen. Dabei ist eine Anpassung angesichts der hohen Inflation dringend geboten – die 2021 eingeführten Gebührenanpassungen haben (wenn überhaupt) gerade einmal die Kostensteigerungen seit der letzten Erhöhung ausgeglichen, so dass die gestiegenen Lebenshaltungskosten schon wieder zu einem realen Einkommensverzicht der Anwaltschaft führen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer kämpft gemeinsam mit allen regionalen Kammern und auch dem DeutschenAnwaltVerein für eine zeitnahe weitere Gebührenerhöhung, aber leider zeigt sich die Politik wenig gewillt, hier kurzfristig wieder aktiv zu werden. Insbesondere wird immer wieder darauf verwiesen, dass eine Erhöhung der Anwaltsgebühren nur mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Gerichtsgebühren finanzierbar und realisierbar sei, was derzeit politisch nicht opportun sei.

Zu den Aufgaben des Kammervorstands gehört es, auf gerichtliche Anforderung Gebührengutachten vor allem in Honorarprozessen zu erstatten (§ 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).

Gegenstand dieser Gutachten ist in der Regel die Frage, ob in einer anwaltlichen Kostenrechnung das Ermessen bei der Bestimmung von Rahmengebühren zutreffend ausgeübt ist. Die Gebührenabteilungen erstatten ihre Gutachten zur Angemessenheit von Rahmengebühren (§ 14 RVG) vorwiegend im Bereich der Ziffern 2100 ff., 2200 ff., 2300 f. sowie 4100 ff. des VV RVG.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen diese Gutachten kostenlos erstattet werden.

In Fällen, in denen Gerichte oder die Staatsanwaltschaft den Kammervorstand ersuchen, zu Rechtsfragen wie z.B. dem Anfall einer Gebühr dem Grunde nach Stellung zu nehmen, sind die Gebührenabteilungen des Kammervorstandes nicht zuständig, da die Rechtsanwendung selbst Aufgabe der staatlichen Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaft ist. Es ist daher vorgekommen, dass der Kammervorstand die Erstattung eines Gutachtens abgelehnt hat.

Das Gutachtenaufkommen im Jahre 2022 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle:

  2020   2021   2022  
Im Berichtsjahr eingegangene Gerichtliche Gebührengutachtenanforderungen 24   17   9  
davon Erstgutachten   22   15   9
davon Ergänzungsgutachten   2   2   0
Aus den Vorjahren übernommene Gutachten 7   13   5  
Im Jahr 2022 insgesamt zu bearbeiten gewesen waren 31   30   14  
davon Gutachten erstattet 17   22   9  
aus den Vorjahren   7   12   4
aus dem aktuellen Jahr    10   10   5
ohne Gutachten zurück ans Gericht gingen 1   3   1  
erledigt 18   25   10  

Der Kammervorstand hatte für das Jahr 2022 gemäß § 77 Abs. 1 BRAO eine Gebührenabteilung gebildet, der in 2022 folgende Kolleginnen und Kollegen angehörten:

Gebührenabteilung
Mirjam B. Jahn (Vorsitzende)
Dr. Zoran Domić
Andrea Meyer (bis 31.05.2022)
Dr. Judith Krämer, LL.M. (ab 01.06.2022)

Die aktuelle Besetzung der Gebührenabteilung können Sie der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.