XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
XI. Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist Mitglied der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte und gehört ihr seit dem Jahr 1948, also seit 75 Jahren an. Die Hülfskasse ist ein nicht eingetragener Verein. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwaltskammern beim BGH, Braunschweig und Schleswig-Holstein. Durch diese Mitgliedschaft kommt die Rechtsanwaltskammer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, Fürsorge für ihre Mitglieder zu betreiben.
Der seit 2021 unveränderte Jahresbeitrag von € 5,00 pro Kammermitglied für das Jahr 2022 wurde ordnungsgemäß bezahlt.
In der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022 unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 36 (Vorjahr 33) Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder, Witwen bzw. Kinder im Bezirk ihrer vier Mitgliedskammern mit monatlichen und/oder einmaligen Zahlungen von insgesamt € 69.672,77 (Vorjahr € 82.261,03).
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zahlte vom 01.01. bis 31.12.2022 an folgende 19 Personen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg insgesamt € 34.470,31 aus:
Der seit 2021 unveränderte Jahresbeitrag von € 5,00 pro Kammermitglied für das Jahr 2022 wurde ordnungsgemäß bezahlt.
In der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022 unterstützte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 36 (Vorjahr 33) Kammermitglieder, ehemalige Kammermitglieder, Witwen bzw. Kinder im Bezirk ihrer vier Mitgliedskammern mit monatlichen und/oder einmaligen Zahlungen von insgesamt € 69.672,77 (Vorjahr € 82.261,03).
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte zahlte vom 01.01. bis 31.12.2022 an folgende 19 Personen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg insgesamt € 34.470,31 aus:
- 9 (ehemalige) Kammermitglieder,
- 5 Anwaltswitwen bzw. -witwer, die aus Alters-, Krankheits- oder aus ähnlichen Gründen berufsbehindert bzw. berufsunfähig sind, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge
- 5 Kinder, die minderjährig sind bzw. sich in Ausbildung befinden, erhielten monatliche Beihilfen und/oder einmalige Beträge.
Gegenüber 6 ehemaligen Unterstützten aus den Mitgliedskammern bestehen Ansprüche aus Rückzahlungsverpflichtungen.
Weihnachtsspendenaktion 2022
Zusätzlich verteilte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet insgesamt € 228.050,00 aus der Weihnachtspendenaktion 2022.
Hiervon erhielten die Unterstützten aus dem Bereich der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg einen Gesamtbetrag in Höhe von € 22.150,00 (Vorjahr € 12.600,00).