VIII. Satzungsversammlung
VIII. Satzungsversammlung
Die Satzungsversammlung ist das „Anwaltsparlament“. Ihr obliegt die Fortentwicklung des Berufsrechts durch die stetige Entwicklung der Berufsordnung (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO).
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Zunächst sind am 1.6. bzw. 1.8.2022 Änderungen der FAO und BORA in Kraft getreten, die die Satzungsversammlung noch im Dezember 2021 beschlossen hatte, insbesondere:
a) § 3 BORA (Interessenwiderstreit)
Die Vorschrift wurde komplett neu gefasst; die Änderung wurde erforderlich, nachdem die große BRAO-Reform die Regelungen zu widerstreitenden Interessen in § 43a Abs. 4 BRAO zum 1.8.2022 neu geregelt hat und dabei weite Teile des bisherigen § 3 BORA in die BRAO übernommen hat.
b) §§ 1, 5 Abs.1 lit.g), 14 FAO:
Die Fachanwaltschaft „Insolvenzrecht“ wurde in „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ umbenannt.
c) § 5 Abs.1 lit.l) FAO:
Die Anforderungen an die praktischen Fälle der Fachanwaltschaft „Bau- und Architektenrecht“ wurden geändert.
Alle am 1.6. und 1.8.2022 in Kraft getretenen Änderungen von BORA und FAO können Sie auf der Internetseite der BRAK im Bereich „Satzungsversammlung/Amtszeit der 7. Satzungsversammlung“ ersehen; der direkte link ist hier: Beschlüsse der 7. Satzungsversammlung bei der BRAK v. 06.12.2021
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Im Jahr 2022 hat die Satzungsversammlung zweimal getagt und weitere Beschlüsse zur Änderung von BORA und FAO gefasst. Besonders hervorzuheben sind:
die Pflicht zum Einrichten von Anderkonten wurde gestrichen.
b) § 5a BORA:
Es wurde geregelt, welche Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht gemäß § 43f BRAO
bei Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit nachgewiesen werden müssen.
c) Allgemein
Die BORA wurde zunächst in der 3. Sitzung an die Änderungen der BRAO durch die
Die vollständigen Beschlüsse können Sie auf der Internetseite der BRAK im Bereich „Satzungsversammlung/Amtszeit der 7. Satzungsversammlung“ ersehen; der direkte link ist hier: S (brak.de) (Beschlüsse der 3. Sitzung) und Beschlüsse-4. Sitzung der 7. SV v. 05.12.2022 (brak.de) (Beschlüsse der 4. Sitzung). In den Beschlüssen der 4. Sitzung finden Sie die vollständigen Neufassungen von BORA und FAO.
Die Änderungen durch die Beschlüsse der 3. Sitzung sind am 1.10.2022 in Kraft getreten. Die Beschlüsse der 4. Sitzung müssen noch zunächst vom Bundesministerium der Justiz geprüft werden; eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten diese Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der BRAK folgt.
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Die fünfte und letzte Sitzung des Plenums der 7. Legislaturperiode wird am 8.5.2023 stattfinden.
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Derzeit laufen die Wahlen für die stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung für die 8. Satzungsversammlung. Alle Details zur Wahl können Sie der Internetseite der Kammer im Bereich „Wahl zur Satzungsversammlung 2023“ entnehmen: Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (rak-hamburg.de) .
Es ist jetzt schon absehbar, dass die fortschreitende Digitalisierung der Justiz und der Anwaltschaft auch die Satzungsversammlung in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen wird, namentlich der Einsatz von künstlicher Intelligenz durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.