V. Berufsausbildung
V. Berufsausbildung
Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung war die Hanseatische Rechtsanwaltskammer auch wieder in 2022 sehr aktiv.
So hat sie bspw. im 1. Quartal 2022 einen Messestand auf der Ausbildungsmesse Einstieg Hamburg unterhalten und dort in zahlreichen Gesprächen über den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten informiert.
Auf dem Instagram- Account „@rak.hamburg.azubis“ wurden mehrere Beiträge pro Woche veröffentlicht. In den Beiträgen wurde bspw. regelmäßig auf freie Ausbildungsplätze hingewiesen und es wurden Interviews mit Rechtsanwaltsfachangestellten geführt. Daneben wurden die Auszubildenden auch über aktuelle Themen, wie bspw. die Anmeldefristen für die Abschlussprüfung, hingewiesen.
Im Kammerreport wurde in jeder Ausgabe auf einer Ausbildungsseite über wechselnde aktuelle Themen berichtet. Darüber hinaus hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer online auf der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit und auf der Ausbildungsseite www.ausbildung.de inseriert, um auf die vorhandenen Ausbildungsplätze aufmerksam zu machen.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer war zudem Teilnehmer der Sitzung der Lernortkooperation, zu der sämtliche Ausbilderinnen und Ausbilder eingeladen werden und gemeinsam mit den Vertreter der Berufsschule Ausbildungsfragen erörtern konnten. Die Sitzung fand am 28.09.2022 in den Räumlichkeiten der Berufsschule St. Pauli statt.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer nimmt weiterhin am Projekt „Zukunftssäulen“ teil. Unter Federführung der Firma DSA youngstar GmbH, Deutsche Schulmarketing-Agentur, wurden in Hamburger Schulen 50 Säulen aufgestellt, die mit Werbeflyern für verschiedene Ausbildungsberufe bestückt werden konnten, außerdem steht ein Digitalboard zur Verfügung. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer informiert auch über die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum im Rahmen der Ausbildung durchzuführen oder neben der Ausbildung das Abitur nachzuholen. Ferner ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Ansprechpartner für das Projekt „Shift“, Hamburgs Initiative für Studienaussteigerinnen und –aussteiger.
Die Anzahl der neu eingetragenen Ausbildungsverhältnisse zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten lag im Jahr 2022 bei 116 (Vorjahr: 136). Zu den Abschlussprüfungen im Sommer und Winter 2022 wurden insgesamt 103 Auszubildende zur Prüfung zugelassen, unter ihnen 11 Umschülerinnen. Die Prüfungen brachten folgende Resultate:
2021 | 2022 | |
a) Erstausbildung
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Prüflinge haben mit dem Prädikat „sehr gut”,
Prüflinge haben mit dem Prädikat „gut”,
Prüflinge haben mit dem Prädikat „befriedigend”, Prüflinge haben ohne Prädikat bestanden, Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden. |
13 30 33 21 13 |
5 28 30 20 9 |
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b) Umschulung
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Prüfling hat mit dem Prädikat „gut”,
Prüfling hat mit dem Prädikat „befriedigend”, Prüflinge haben die Prüfung ohne Prädikat bestanden, Prüflinge haben die Prüfung nicht bestanden. |
0 |
1 5 4 1 |
Als Berater/in für die Auszubildenden waren Frau Rechtsanwältin Wiltrud Fromm und Frau Rechtsanwältin Gabriele Hufer sowie die Rechtsanwälte Jens Sander, Mathias Robert Mayer, Markus Kehrbaum, MLE und Sebastian Stoffregen ehrenamtlich tätig. Die Berater/innen der Auszubildenden vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten im bestehenden Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbilderinnen und Ausbildern und den Auszubildenden. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Beilegung der Differenzen, helfen die Berater/innen den Auszubildenden auch bei der Suche nach einem anderen Ausbildungsplatz.
Der von der Kammer eingerichtete Schlichtungsausschuss gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nimmt seine Aufgabe wahr, wenn ein Ausbildungsverhältnis durch fristlose Kündigung des Ausbilders aufgelöst worden ist. Die Anrufung dieses Schlichtungsausschusses ist Voraussetzung für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Im Jahre 2022 wurde der Schlichtungsausschuss 1 mal tätig. Vorsitzender ist Herr Rechtsanwalt Ignatz Heggemann, weitere Mitglieder sind Frau Karin Wahl-Heuer, Frau Stephanie Neumann und Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Weberndörfer.
Der Kammervorstand dankt allen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen für ihr wertvolles und unverzichtbares Engagement. Die Selbstverwaltung lebt davon, dass sich Kolleginnen und Kolleginnen im Sinne der gemeinsamen Sache engagieren. Gerade der Bereich der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten ist für unser aller Berufsausübung besonders wichtig, da gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Arbeit spürbar erleichtern.
Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer findet sich im Bereich „RA-Fachangestellte“ eine Liste aktuell verfügbarer Ausbildungs- und Praktikumsplätze sowie weitere umfangreiche Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende.
Seit Januar 2023 steht nun auch die Plattform „Ausbildungsvertrag-Online“ zur Verfügung. Diese finden Sie auf der Internetseite der Kammer im Bereich „RA-Fachangestellte“ und sodann unter https://www.rak-hamburg.de/ra-fachangestellte_r/ausbildungsvertragonline/. Ausbildungsverträge können daher ab sofort einfach und bequem online mit Hilfe des DATEV-Programms "Ausbildungsvertrag online" erstellt und übermittelt werden. Mit dem „Ausbildungsvertrag online“ können der Ausbildungsvertrag sowie der Antrag auf Eintragung des Auszubildenden am PC bequem und kostenlos ausgefüllt und unmittelbar ausgedruckt werden. Die Anwendung unterstützt Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten. Sie können bei der Dateneingabe zwischenspeichern und den Ausbildungsvertrag inklusive dem Antrag auf Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt weiter vervollständigen. Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen können Sie den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung als PDF ausdrucken. Unterschrieben und um Anlagen ergänzt, reichen Sie den Vertrag und den Antrag auf Eintragung bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg vorzugsweise über beA oder per E-Mail ein. Die von Ihnen erfassten Daten werden verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Kammer übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Ausbildungsvertrages zügiger erfolgen kann. Für die Nutzung des „Ausbildungsvertrag online“ ist eine einmalige Registrierung vorgesehen, die mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden ist. Neben der von der Kammer empfohlenen Nutzung des „Ausbildungsvertrag-Online“ können Sie natürlich auch noch weiterhin die Ausbildungsformulare - Ausbildungsvertrag, Merkblatt zum Ausbildungsvertrag, Verschwiegenheitsverpflichtung - nutzen, die wir zum Download und weiteren Verwendung zur Verfügung stehen.
In 2022 endete der Fortbildungskurs „Geprüfte Rechtsfachwirtin/Geprüfter Rechtsfachwirt” mit 25 Teilnehmer/innen. Davon haben 23 Teilnehmer/innen die Fortbildung bestanden. Am 28.11.2022 veranstaltete die Kammer zusammen mit der Hans Soldan GmbH eine Abschlussfeier für die Teilnehmer/innen in der Bacardi Lounge im east Hotel & Restaurant. Zu dieser Feier wurden auch die Teilnehmer/innen der letzten beiden Kurse eingeladen sowie die ausgeschiedenen Referenten/innen, da für diese aufgrund der Coronapandemie keine Abschlussfeier stattfinden konnte.
Ein neuer Fortbildungskurs „Geprüfte Rechtsfachwirtin/Geprüfter Rechtsfachwirt” hat im Dezember 2022 mit 21 Teilnehmer/innen begonnen. Dieser endet voraussichtlich im Frühjahr 2025.