HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 2/2023 vom 27. März 2023

III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr

4. Mitgliederberatung

Die Beratung der Mitglieder in Berufsrechtsfragen ist und bleibt eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.

Auch in 2022 haben wir neben Fragen zum "klassischen" Berufsrecht auch Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Geldwäscheprävention beantwortet. Auch die Beratung zur Berufsausübung an sich, also namentlich zu Fragen der Zulassung, der Kanzlei, der weiteren Kanzlei, der Zweigstellen und bei Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten zum Tätigkeitswechsel spielten wieder eine Rolle.

Besonders viele Anfragen mussten wir im vergangenen Jahr zum beA beantworten. Die Probleme der Bundesnotarkammer beim Kartentausch haben natürlich zu vielen Fragen unserer Mitglieder geführt. Auch wenn wir diese Probleme an sich nicht beheben konnten, so konnten wir unseren Mitgliedern zumindest die Hilfsmöglichkeiten aufzeigen und sie an die richtigen Stellen verweisen. Auch die drängendsten Fragen konnten wir häufig beantworten und mit Rat und Tat in schwierigen Situationen helfen. Und in ungezählten Einzelfällen konnten wir ganz konkret bei der Lösung helfen.

Auch die Einführung der Berufsausübungsgesellschaften hatte große Bedeutung in der Mitgliederberatung. Seit dem 1.8.2022 sind auch die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften unsere Mitglieder. Die Fragen im abgelaufenen Jahr drehten sich vorrangig um Fragen der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften, beginnend mit der Frage, wer zulassungsbedürftig ist und daran anknüpfend Fragen zum Zulassungsverfahren. Auch Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung, die seit dem 1.8.2022 jede (und nicht nur die zulassungsbedürftigen) Berufsausübungsgesellschaften unterhalten muss, waren zahlreich.