III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
3. Berufsausübungsgesellschaften
Am 1. August 2022 ist das „Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ in Kraft getreten; das Vorhaben wird als „große BRAO-Reform“ bezeichnet. Im Kern des Gesetzes geht es darum, dass nicht mehr nur die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als natürliche Personen der Berufsaufsicht der Rechtsanwaltskammern unterstehen, sondern auch die Verbände, in denen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen haben. Das Gesetz strukturiert und liberalisiert das auf Berufsausübungsgesellschaften anwendbare Recht grundlegend.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hatte Anfang des Jahres 2022 die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die erwartete Zahl von Zulassungsanträgen bewältigen zu können. Es wurden eine Juristin sowie eine Sachbearbeiterin ausschließlich zur Bearbeitung der Zulassungsanträge eingestellt und zusätzlich eine weitere erfahrene Juristin sowie eine Sachbearbeiterin für die Bearbeitung der Zulassungsanträge abgestellt. Im Laufe des Jahres musste dann noch einmal nachjustiert werden und zwei weitere Mitarbeiterinnen vorübergehend für die Bewältigung der Zulassungsanträge eingesetzt werden. Beschieden werden die Anträge durch zwei extra geschaffene Berufsausübungsgesellschaftszulassungsabteilungen (BAGZA) des Vorstands, die anstelle des Gesamtvorstands entscheiden.
Die Erwartung des Vorstands war, dass im Jahr 2022 ca. 300 Zulassungsanträge von Berufsausübungsgesellschaften gestellt würden. Tatsächlich waren es bis zum 01. November 2022 (dem Stichtag, bis zu dem die Zulassung von bestehenden und zulassungsbedürftigen Berufsausübungsgesellschaften beantragt werden mussten) 203 Anträge. Bis März 2023 waren es dann 276.
Der Vorstand und die Geschäftsführung haben an zahlreichen virtuellen Treffen mit anderen Rechtsanwaltskammern teilgenommen, um die mannigfaltigen Fragen im Zusammenhang mit der Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften zu beantworten. Erschwerend kam hinzu, dass die gesetzlichen Regelungen nicht frei von Widersprüchen sind, so dass sich etliche und teilweise schwierige Rechtsfragen stellten und auch in Zukunft noch stellen werden. Das bedeutet auf absehbare Zeit erhebliche Arbeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle.
Die zwei Berufsausübungsgesellschaftszulassungsabteilungen waren am 31.12.2022 wie folgt besetzt:
BAGZA I (A-K) | BAGZA II (L-Z) |
Dr. Till Dunckel | Dr. Christoph Cordes |
Dr. Alexander Mittmann | Dr. Kristian Stange |
Dr. Jörgen Tielmann | Muhammed Çiftçi |
Die jeweils aktuelle Besetzung können Sie auf der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Internet einsehen.