III. Tätigkeit des Vorstands im Berichtsjahr
13. beA
Die Bundesnotarkammer, die die beA-Karten herstellt, hatte erkennbare Schwierigkeiten, die Karten allen Mitgliedern rechtzeitig zu schicken. Dazu kamen dann technische Schwierigkeiten bei der Einrichtung der neuen (Fern-)Signaturen. Die Situation wurde noch dadurch verschärft, dass der Support der Bundesnotarkammer dem Ansturm von Anfragen nicht gewachsen war.
Alles in allem war dies eine völlig unbefriedigende Situation für die Anwaltschaft, die leider auch bei Drucklegung dieses Kammerreports nicht vollständig zufriedenstellend gelöst ist.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat versucht, die Bundesnotarkammer so gut es ging zu unterstützen, namentlich im Kundensupport.
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Durch die Schwierigkeiten beim Kartentausch ist in den Hintergrund gerückt, dass das beA selbst inzwischen stabil und zuverlässig läuft.
Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten, die seit dem 1.1.2022 für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtend ist, funktioniert - auf Anwaltsseite - ohne erkennbare nennenswerte Schwierigkeiten.
Auch die Einrichtung der beAs für die seit dem 1.8.2022 zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften hat im Großen und Ganzen reibungslos funktioniert.
Die BRAK ist ständig dabei, die Bedienerfreundlichkeit des beA zu verbessern und den Einsatzbereich der beA-Karten zu erweitern. So dient die beA-Karte seit Herbst 2022 dazu, sich am Akten-Einsichtsportal der Gerichte zu legitimieren, um online Akteneinsicht zu nehmen.
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Die Zahl der Mitglieder der Kammer, die sich am beA noch nicht erstregistriert haben, nimmt ständig ab. Durch die Bemühungen der Kammer ist die Zahl der Postfächer, für die noch keine Erstregistrierung erfolgt ist, deutlich gesunken. Waren es im April 2022 noch knapp 2.300 beA-Postfächer Hamburger Kammermitglieder, für die die Erstregistrierung fehlte, waren es im September 2022 noch knapp 1.000 und sind es jetzt Anfang 2023 noch gut 600. Das ist eine erhebliche Verbesserung, aber nach wie vor nicht zufriedenstellend. Die Erstregistrierung ist eine Berufspflicht und es darf keine beAs geben, für die die Erstregistrierung nicht erfolgt ist. Die Kammer wird weiter daran arbeiten, für den Hamburger Kammerbezirk auf eine Erstregistrierungsquote von 100% zu kommen.
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Wir verweisen auch an dieser Stelle gerne noch einmal auf die Internetseite https://portal.beasupport.de, die Sie als Startpunkt bei allen Fragen rund um das beA nutzen können und sollten.