Anwaltsgerichtsbarkeit lebt vom Engagement der Anwaltschaft
Wer an anwaltliche Selbstverwaltung denkt, denkt meist an die Rechtsanwaltskammern, die Satzungsversammlung oder ganz abstrakt an das anwaltliche Berufsrecht. Weniger sichtbar, aber nicht minder wichtig, ist die Anwaltsgerichtsbarkeit. Dabei ist sie ein zentraler Ausdruck dafür, dass die Anwaltschaft Verantwortung für die Einhaltung ihrer eigenen beruflichen Standards übernimmt.
Gerade in der Praxis des Hamburgischen Anwaltsgerichts wird deutlich, welchen Wert dieses besondere System hat. Berufsrechtliche Fragen werden hier nicht losgelöst von der anwaltlichen Wirklichkeit behandelt. Die anwaltlichen Richterinnen und Richter bringen ihre Erfahrung aus der täglichen Berufspraxis ein und sorgen dafür, dass Entscheidungen auf einem realistischen Verständnis unseres Berufs beruhen.
Wer einmal an einer Sitzung des Anwaltsgerichts teilgenommen hat, erkennt schnell, dass hier keine Konfrontation um ihrer selbst willen stattfindet. Schon gar nicht geht es darum, Kolleginnen und Kollegen „in ihre Schranken zu weisen“. Vielmehr prägen sorgfältige Sachaufklärung, ernsthafte berufsrechtliche Diskussionen und ein respektvoller Umgang aller Beteiligten die Verhandlungen. Auch dort, wo unterschiedliche Auffassungen vertreten werden, steht das gemeinsame Interesse an einer rechtsstaatlichen und überzeugenden Entscheidung im Vordergrund.
Besonders hervorzuheben ist die konstruktive Zusammenarbeit aller Verfahrensbeteiligten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft nehmen ihre Aufgaben mit großer Professionalität und Augenmaß wahr. Ebenso leisten die als Verteidiger tätigen Kolleginnen und Kollegen einen wichtigen Beitrag zu fairen und sorgfältigen Verfahren. Gerade das Zusammenwirken unterschiedlicher Perspektiven gewährleistet die hohe Qualität der Entscheidungen.
Diese Zusammenarbeit zeigt, dass die Anwaltsgerichtsbarkeit weit mehr ist als ein Instrument zur Ahndung berufsrechtlicher Verstöße. Sie dient dem Erhalt des Vertrauens der Bevölkerung in unseren Berufsstand und stärkt zugleich die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Gerade weil Anwältinnen und Anwälte selbst Verantwortung auch in diesem Bereich übernehmen, bleibt die Selbstverwaltung lebendig und glaubwürdig.
Damit dies auch künftig so bleibt, ist das Hamburgische Anwaltsgericht auf engagierte Kolleginnen und Kollegen angewiesen. Dies gilt für die Übernahme eines Richteramtes ebenso wie für die Tätigkeit als Protokollführerin oder Protokollführer. Wer Interesse an einer Mitarbeit als anwaltliche Richterin oder anwaltlicher Richter oder als Protokollführerin beziehungsweise Protokollführer hat, sollte sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wenden. Für ein persönliches Gespräch über die Tätigkeit, die Anforderungen und die Erfahrungen aus der Praxis stehe ich selbstverständlich ebenfalls gern zur Verfügung.
Die Anwaltsgerichtsbarkeit lebt vom Engagement der Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, Verantwortung für unseren Berufsstand zu übernehmen. Sie ist gelebte anwaltliche Selbstverwaltung – und damit eine Aufgabe, die unsere Unterstützung verdient.
Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp
Geschäftsleitender Vorsitzender des Hamburgischen Anwaltsgerichts