Briefwechsel zur personellen Situation in der Hamburger Justiz
Die Situation in der Hamburger Justiz beschäftigt uns seit langem. Die Ausstattung der Gerichte ist mangelhaft und darunter leiden alle Beteiligten, auch und gerade die Rechtssuchenden und die Anwaltschaft.
Der Hamburgische Richterverein und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer haben sich deshalb – unter Fortsetzung der Diskussion im Plenarsaal des OLG im Oktober 2025 – im Frühjahr gemeinsam an die Justizsenatorin gewandt, um auf eine Verbesserung der Situation zu dringen.
Wir veröffentlichen die Briefe hier im Wortlaut.
Im Nachgang zu dem Briefwechsel gab es Treffen der Senatorin mit dem Richterverein und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Unser Präsident Dr. Lemke hat dort vehement auf Verbesserung gedrungen. Tatsächlich unternimmt die Justizbehörde verschiedene Anstrengungen, um die Situation zu verbessern und es gibt erste Anzeichen einer Verbesserung jedenfalls bei den Rückständen der einzuscannenden Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft. Echte Verbesserungen, gerade auf den Geschäftsstellen der Gerichte, sollten wir aber nicht erwarten – hier hofft die Justizbehörde auf langfristige Verbesserungen durch die Personaloffensive „Zukunftsberufsfeld Justiz“.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wird weiter auf spürbare Verbesserungen drängen.
Schreiben des Richtervereins und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer an die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Anna Gallina vom 4. Februar 2026
Sehr geehrte Frau Senatorin Gallina,
im Nachgang zu der Podiumsdiskussion im Oktober des vergangenen Jahres haben viele Mitglieder des Hamburgischen Richtervereins ihre Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass sich an den besorgniserregenden Zuständen in einzelnen Organisationseinheiten der Hamburger Justiz (im besonderen Fokus der Öffentlichkeit aktuell bei der Staatsanwaltschaft und in einzelnen Abteilungen des Amtsgerichts) offenbar kurzfristig nichts ändern wird.
Das von Ihnen erwähnte und dieser Tage zur Bekanntmachung vorgesehene Projekt „Zukunftsberufsfeld Justiz“ zur besseren Personalgewinnung von Mitarbeitern/innen in den Servicediensten (Geschäftsstellen etc.) begrüßen wir ausdrücklich. Wie wir auch von Ihnen bereits auf der Podiumsdiskussion gehört haben, ist es aber auf langfristige Veränderungen angelegt und überdies – wohl – auch noch von der Akzeptanz und Unterstützung anderer Behörden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der BJV abhängig.
Daher bitten wir Sie dringend um Unterstützung und Realisierung von Maßnahmen, die schnell wirksam werden und geeignet sind unmittelbar die allgemein erkannte Not zu lindern! Der Vorstand des Richtervereins hat hierzu diskutiert und Vorschläge erarbeitet, von denen wir wissen oder uns vorstellen können, dass sie nicht nur wirksam sind, sondern auch kurzfristig umsetzbar wären. Es bedürfte „nur“ eines kraftvollen und solidarischen Willens von Seiten der Politik und der Dienststellenleitungen und der allseitigen Bereitschaft mit nachhaltigem Engagement neue Wege zu gehen. Bei diesen könnte es sich nach Auffassung des HRiV z.B. um die folgenden handeln; die Hanseatische Rechtsanwaltskammer unterstützt diese Vorschläge im Interesse einer (wieder) funktionierenden Rechtspflege:
1. Wochenendarbeit: Die Mitarbeiter leiden selbst am meisten unter den teils über Monate aufgestauten unbearbeiteten Vorgängen. Es ist allseits bekannt, dass dies einen Teufelskreis bewirkt: Die Motivation und Freude an der Arbeit sinkt, was zu erhöhten Krankheitszeiten, Dienst nach Vorschrift und Apathie führt, was wiederum sinkende Effektivität und damit noch höhere Rückstände zur Folge hat. Die wenigen noch tatkräftigen Mitarbeiter/innen werden mit der schier unendlichen Arbeitsmenge überfordert und fallen über kurz oder lang oft ebenfalls aus.
Hier kann nur ein gemeinsamer Kraftakt Abhilfe schaffen. Die Mitarbeiter/innen müssen „Licht am Ende des Tunnels“ sehen, um das Engagement für Notmaßnahmen aufzubringen. Solange die Rückstände in dem bekannten Ausmaß bestehen, gelingt dies nur durch freiwillige Mehrarbeit. Hierfür müssen Anreize gesetzt werden, die finanzieller oder personalentwicklerischer Art sein sollten. Wenn man erkennt, dass man mit einem gemeinsamen Kraftakt, für den es auch ein angemessenes Entgelt oder anderweitige Förderung gibt, wieder für normale Verhältnisse am eigenen Arbeitsplatz sorgen kann, sollte es auch möglich sein, die dafür notwendige Bereitschaft zu erzeugen.
2. Einsatz von Drittkräften (insb. studentische Hilfskräfte): Wir wissen, dass dieser bereits vielerorts genutzt wird. Nur auch hier gilt, dass die Maßnahmen noch verstärkt werden könnten und überdies klug, nachhaltig und planungssicher durchgeführt werden müssen. Die Einarbeitung dieser Kräfte erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand bei dem vorhandenen Personal. Wir hören, dass es oft gelingt, in recht kurzer Zeit Menschen (die regelmäßig motiviert sind und eine gute Vorbildung und inhaltliches Interesse an der Arbeit mitbringen) in die Aufgaben einzuführen. Dann ist es aber auch dringend erforderlich, diese für längere Zeit am Arbeitsplatz zu erhalten. Nichts ist für die Servicekräfte frustrierender, als aufwendig eingearbeitete Studenten/innen nach kurzer Zeit wieder zu verlieren, weil es am Geld fehle oder der Arbeitsplatz anderweitig besetzt sei oder, oder, oder…Noch unverständlicher ist es dann, wenn – wie geschehen – plötzlich doch wieder Geld zur Verfügung steht, die/der Student/in sich inzwischen aber eine andere Tätigkeit gesucht hat und für eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zur Verfügung steht und man mühsam wieder neue Kräfte suchen, schulen und integrieren muss.
3. Beschäftigung von Ruheständlern: Selbstverständlich freuen sich unsere Rentner/innen und Pensionäre/innen auf ihren „wohlverdienten“ Ruhestand. Nicht selten geht diese Freude aber auch mit der bangen Frage einher, ob man mit dem deutlich geringeren Salär auskommen wird, und ob man die plötzlich unbegrenzte Freizeit sinnvoll ausfüllen kann, ob einem die über viele Jahre vertrauten Kollegen/innen nicht fehlen werden, wie man nach dem Ende des Berufslebens noch Sinn in sein Leben bekommt. Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass es eine nicht unerhebliche Zahl von Ruheständlern (im Servicebereich aber auch unter den Kollegen/innen) gibt, die über den Eintritt in den Ruhestand hinaus bereit wären, unter bestimmten Voraussetzungen ihr jahrelang erworbenes Know-how dem Dienstherrn weiter zur Verfügung zu stellen. Auch hier gilt es planvoll, einfühlsam und wertschätzend vorzugehen und den verständlichen Wünschen der Mitarbeiter/innen so weit wie möglich entgegenzukommen. Vielfach besteht bspw. der Wunsch nach Flexibilität bei den Arbeitszeiten, der Ermöglichung von Homeoffice, angemessener Entlohnung u.v.m. Dies – so unsere feste Überzeugung – sollte in Zeiten wie diesen realisierbar sein. Die Rentenversicherung hat bekanntlich die Zeichen der Zeit erkannt und erlaubt den Rentnern ohne Anrechnung auf die Rente hohe Zuverdienste. Auch Pensionären/innen ist dies in gewissem Rahmen möglich, wenn man auch feststellen muss, dass es hier gesetzgeberischer Initiativen bedarf, um es den Pensionären leichter zu machen, ihre Kenntnisse (ggf. auch und gerade im Bereich des Nachwuchses) weiterzugeben.
4. Einsatz technischer Dienstleister: Gerade die Aufarbeitung der ungeheuren Rückstände bei der Scanstelle der Staatsanwaltschaft erfordert die Bereitschaft zu neuen Lösungen. Wir halten es für problematisch, sich in dieser Situation allein auf die Arbeit der Mitarbeiter/innen der Elbe-Werkstätten zu verlassen. Nicht nur ist es für die zumeist nur begrenzt belastbaren Kräfte eine Zumutung, vor diese ungeheure Arbeitsmenge gestellt zu werden. Auch grenzt es an Rechtsverweigerung, die (digitale) Registrierung von Strafverfahren auf eine zeitlich unbegrenzte Zukunft zu verzögern. Hier gilt, dass ungewöhnliche Zeiten ungewöhnliche Maßnahmen erfordern. Eine solche wäre die Inanspruchnahme technischer Dienstleister aus der Privatwirtschaft. Auch uns ist bekannt, dass es sich bei den fraglichen Verfahren um sensible Daten handelt. Alleine der Umstand, dass die Mitarbeiter/innen technischer Dienstleister aus der Privatwirtschaft einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden müssten, kann kein Hindernis darstellen. Es wäre verfehlt zu glauben, dass es sich bei den Unternehmen der Privatwirtschaft stets um unsensible Daten handelt. Was ist z.B. mit Daten von Unternehmen im Bereich der Gesundheitsversorgung? Wir halten es für dringend erforderlich, den Einsatz derartiger Unternehmen ernsthaft zu prüfen.
Uns ist bekannt, dass sich all diesen Vorschlägen entgegnen lässt, dass sie Geld und Kraft kosten. Auch stoßen Veränderungen oft auf Skepsis bei den Mitarbeiter/innen. Das kann jedoch nicht heißen, dass man es deswegen nicht ernsthaft versucht und alles so lässt, wie es derzeit (nicht) funktioniert.
Sehr geehrte Frau Senatorin, wir bitten Sie inständig zum Nutzen der dritten Gewalt und zur Sicherstellung einer funktionieren Gewaltenteilung in einem demokratischen Staatsgefüge die von uns dargestellten Initiativen zur Beendigung der gegenwärtig unhaltbaren Zustände zu ermöglichen.
Für einen Austausch und einer im Rahmen der Möglichkeiten einer Standesvertretung zulässigen Kooperation stehen wir jederzeit gerne bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Ariane Abayan und Sebastian Koltze für den Vorstand des Hamburgischen Richtervereins
Dr. Christian Lemke für die Hanseatische Rechtsanwaltskammer
Antwortschreiben von Frau Senatorin Gallina
Sehr geehrte Frau Abayan, sehr geehrter Herr Koltze, sehr geehrter Herr Dr. Lemke,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Februar 2026, mit dem Sie Ihre Besorgnis über die personelle Situation in der Hamburger Justiz zum Ausdruck bringen.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat zur Rückstandsreduzierung und Personalgewinnung gemeinsam mit den Dienststellen bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter auch die von Ihnen angesprochenen: Gezielte Wochenendarbeit, temporäre Personalverschiebungen, den Einsatz studentischer Hilfskräfte und die Prüfung digitaler Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Maßnahmen werden auch fortgeführt. Wochenendarbeit wird in der Praxis bereits regelmäßig als Instrument zur kurzfristigen Rückstandsreduzierung eingesetzt. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Maßnahme grundsätzlich die Mitwirkungsbereitschaft der Mitarbeiter:innen und eine gezielte Koordination sowie Anreize für die Mitarbeitenden erfordert. Hier wird derzeit insbesondere zum Abbau der Bearbeitungsrückstände in den Nachlassbereichen der Amtsgerichte ein projektbezogener, temporärer gemeinsamer Kraftakt mit klaren Zielmarken und flankierenden Maßnahmen vorbereitet.
Die Behörde teilt weiter ausdrücklich die Einschätzung, dass sowohl der verstärkte Einsatz von Drittkräften – insbesondere studentischen Aushilfen – als auch die (Weiter-) Beschäftigung von Ruheständlerinnen und Ruheständlern konstruktive und grundsätzlich geeignete Ansatzpunkte darstellen, um bestehende Rückstände abzuarbeiten und kurzfristig Entlastung zu schaffen.
Gleichzeitig ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich insbesondere beim Einsatz studentischer Aushilfen naturgemäß um befristete Beschäftigungsverhältnisse handelt, die nicht auf dauerhafte Bindung aus- und daher auch nicht als strukturierter dritter Personalgewinnungsweg angelegt sind. Arbeits- und haushaltsrechtliche Vorgaben sowie personalwirtschaftliche Unwägbarkeiten (etwa durch Teilzeitänderungen oder Elternzeiten) begrenzen zudem die Möglichkeit einer langfristigen Planung. Die Beschäftigung von Ruheständlerinnen und Ruheständlern setzt stets Freiwilligkeit voraus und unterliegt beamten- und versorgungsrechtlichen Beschränkungen, etwa im Hinblick auf Hinzuverdienstgrenzen oder formalisierte Antragsfristen. Die rückläufige Zahl entsprechender Anträge lässt zudem vermuten, dass Attraktivität und Bekanntheit dieser Option begrenzt sind. Hier versuchen wir, durch Verbesserungen, etwa frühzeitige Gespräche oder gezielte Information, unterstützend zu wirken.
Die Scanstellen der Staatsanwaltschaft wurden durch in mehrfacher Hinsicht verstärkt und verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Rückstände umgesetzt. So wurde beispielsweise eine KI-Lösung in Betrieb genommen, um die manuellen Tätigkeiten in den Scanstellen reduzieren zu können. Auch wurden Ressourcen bereitgestellt, um die Scanstellen durch studentische Hilfskräfte personell zu verstärken. Diese und weitere Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Rückstände in den Scanstellen reduziert werden konnten. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz in den kommenden Wochen weiter verstetigen wird, da die Ermittlungsvorgänge von der Polizei seit dem 01.01.2026 ausschließlich digital übersendet werden sollen. Zur Verstärkung des Abbaueffekts sollen die personellen Kapazitäten in den Scanstellen weiter aufgestockt werden. Aus zeitlicher Sicht ist es hier vorzugswürdig auf bereits existierende Rahmenverträge zurückzugreifen. Ein Einsatz anderer externer Dienstleister ist hier weniger vorzugswürdig, da hierfür erst ein separates Vergabeverfahren durchzuführen wäre und damit diese Maßnahme deutlich verzögerter greifen würde.
Ich freue mich über Ihre Gesprächsbereitschaft und den Willen bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der personellen Situation beizutragen.
Gerne vereinbaren wir zeitnah einen Termin für einen persönlichen Austausch. Mein Büro wird mit Terminvorschlägen auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Gallina