NEU: "persönlich/vertraulich" per beA senden
Seit dem beA-Webanwendung Release 3.11 vom 31.3.2022 besteht nun auch die Möglichkeit, Nachrichten von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt mit dem Attribut „persönlich/vertraulich“ zu senden. Damit kann die durch § 25 BORA vorgegebene Form für Berufsrechtsverstöße eingehalten und auch ansonsten eine vertrauliche Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geführt werden.
Das Attribut „persönlich/vertraulich“ können Sie beim Erstellen einer neuen Nachricht durch Setzen eines Häkchens aktivieren. Es wird nur für die konkrete Nachricht selbst ausgewählt und kann nicht empfängerspezifisch gesetzt werden. Das Attribut kann nicht an Empfängerpostfächer außerhalb des beA (z. B. Gerichte, Behörden, …) übermittelt werden. Wenn Sie mit der Maus über dem Datenfeld „persönlich/vertraulich“ schweben, wird deshalb ein Hinweis „Nur beA intern“ eingeblendet:
Eine eingehende und als "persönlich/vertraulich“ gekennzeichnete Nachricht kann nur durch den Postfachinhaber als Nachrichtenempfänger sowie die von ihm authorisierten Benutzer mit den folgenden Rechten verarbeitet werden:
11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
12 - Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken → enthält Recht 11
Der Zugriffsschutz bezieht sich insbesondere auf die Anhänge, die einer Nachricht beigefügt sind. Zudem werden Zugriffsrechte bei der Bearbeitung rücklaufender eEBs geprüft:
16 - EBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
17 - EBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
Nach dem Öffnen einer als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichneten Nachricht können Sie eine Kennzeichnung als „persönlich/vertraulich“ in der Nachrichtenanzeige sehen.
Das Attribut „persönlich/vertraulich“ können Sie beim Erstellen einer neuen Nachricht durch Setzen eines Häkchens aktivieren. Es wird nur für die konkrete Nachricht selbst ausgewählt und kann nicht empfängerspezifisch gesetzt werden. Das Attribut kann nicht an Empfängerpostfächer außerhalb des beA (z. B. Gerichte, Behörden, …) übermittelt werden. Wenn Sie mit der Maus über dem Datenfeld „persönlich/vertraulich“ schweben, wird deshalb ein Hinweis „Nur beA intern“ eingeblendet:
Eine eingehende und als "persönlich/vertraulich“ gekennzeichnete Nachricht kann nur durch den Postfachinhaber als Nachrichtenempfänger sowie die von ihm authorisierten Benutzer mit den folgenden Rechten verarbeitet werden:
11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
12 - Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken → enthält Recht 11
Der Zugriffsschutz bezieht sich insbesondere auf die Anhänge, die einer Nachricht beigefügt sind. Zudem werden Zugriffsrechte bei der Bearbeitung rücklaufender eEBs geprüft:
16 - EBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
17 - EBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
Nach dem Öffnen einer als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichneten Nachricht können Sie eine Kennzeichnung als „persönlich/vertraulich“ in der Nachrichtenanzeige sehen.