HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2022 vom 2. Juni 2022

Kanzleiabwickler/innen gesucht

Ist ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Einzelkanzlei verstorben oder ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen – beispielsweise infolge eines Vermögensverfalls –, kann die Rechtsanwaltskammer bei Bedarf einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zum/zur Abwickler/in der Kanzlei bestellen (§ 55 BRAO). In seltenen Fällen kommt auch die Abwicklung einer RA-GmbH nach § 59h Abs. 6 BRAO in Betracht. Dem/der Abwickler/in obliegt es, die schwebenden Angelegenheiten abzuwickeln, also die laufenden Mandate zu Ende zu führen (§ 55 Abs. 2 BRAO). Die Tätigkeit bei der Abwicklung erstreckt sich nicht auf das Vermögen des/der Ausgeschiedenen, insbesondere tritt der/die Abwickler/in nicht in die Vertragsverhältnisse (z.B. Miet- und Arbeitsverträge) des/der Ausgeschiedenen ein.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer sucht immer wieder geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Abwickler/innen. Da die Abwickler/innen in der Regel eine große Anzahl von Akten zwecks Bearbeitung zu übernehmen haben und die Abwicklungssituation häufig schwierig ist, sollten interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ausreichende Berufserfahrung verfügen.

Die Erben des/der verstorbenen Rechtsanwalts / Rechtsanwältin bzw. der/die aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschiedene Rechtsanwalt / Rechtsanwältin hat dem/der Abwickler/in eine angemessene Vergütung zu zahlen, die individuell vereinbart werden kann. Können sich die Beteiligten nicht einigen, setzt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf Antrag die Vergütung fest. Für die festgesetzte Vergütung haftet die Rechtsanwaltskammer wie ein Bürge (§§ 55 Abs. 3 S. 1 i.V.m. 54 Abs. 4 S. 4 BRAO).

Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Abwickler/in interessieren, schreiben Sie bitte an den Kammervorstand. Wir suchen vorwiegend noch Abwickler/innen für die Bereiche Verwaltungsrecht, Ausländerrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Transport- und Speditionsrecht. Wenn Sie zu Ihrer Meinungsbildung noch Fragen haben, können Sie gern die in der Kammergeschäftsstelle hierfür zuständigen Kolleginnen, Frau Rechtsanwältin Dr. Kenter (35 74 41-23) oder Frau Rechtsanwältin Barthel (35 74 41-38), anrufen.