HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2022 vom 2. Juni 2022

Zeitenwende, Vorstandswahl, Berufsausübungsgesellschaften

Dr. Christian Lemke, Präsident von Dr. Christian Lemke, Präsident

Zeitenwende, Vorstandswahl, Berufsausübungsgesellschaften

1.
Es ist Krieg. Mitten in Europa. Ein Angriffskrieg, wie wir hofften ihn nie wieder erleben zu müssen. Völkerrechtliche Grundsätze spielen keine Rolle, es gilt das Recht des Stärkeren. Der CCBE, der europäische Zusammenschluss der Anwaltsorganisationen aus 45 Ländern, hat nur einen Tag nach Kriegsbeginn in seinem Standing Committee vom 25. Februar eine Erklärung zum Krieg in der Ukraine verfasst, den ungeheuerlichen Einmarsch Russlands auf das Schärfste verurteilt, die Einhaltung des Völkerrechts und der internationalen Verträge gefordert und die Erklärung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs begrüßt, der daran erinnerte, dass er für die Verfolgung aller seit dem 20. Februar 2014 im Hoheitsgebiet der Ukraine begangenen Akte von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zuständig ist und jeder, der sich an der Begehung entsprechender Verbrechen beteiligt, vor dem Gerichtshof strafrechtlich verfolgt werden kann. Entsprechende Ermittlungen sind kurz darauf aufgenommen worden.

Selbstverständlich hat sich der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer der Erklärung des CCBE unverzüglich angeschlossen (vgl. Kammerschnellbrief 4/2022 vom 28.2.2022), nicht anders als auch der DAV und die Bundesrechtsanwaltskammer, die zwischenzeitlich diverse Informationen zum Krieg in der Ukraine und insbesondere Hilfsangeboten in gesonderten und fortlaufend aktualisierten Webseiten gebündelt hat.

Unsere Solidarität gilt der Ukraine, und die Hilfen, die viele Hamburger Kolleginnen und Kollegen durchweg ohne viel Aufhebens Geflüchteten leisten, sind immens. Unverändert wird weiterhin Hilfe benötigt; verwiesen sei insoweit noch einmal auf den Spendenaufruf insbesondere der Ukrainischen Nationalen Anwaltsassoziation, dem selbstverständlich auch Hamburger Vorstandsmitglieder gefolgt sind.

Der CCBE und die Bundesrechtsanwaltskammer haben im gleichen Zuge dazu aufgerufen, dass die Rechtsanwaltskammern sich als Anlaufstellen für die ukrainischen Schutzsuchenden zur Verfügung stellen. Natürlich hat sich der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gerne dafür ausgesprochen, auch in Hamburg als Anlaufstelle fungieren zu wollen. Dafür hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg eine Mail-Adresse eingerichtet (ukraine@rak-hamburg.de).

Auch in unserer Mitgliederversammlung vom 20. April spielte der Krieg in der Ukraine eine gewichtige Rolle. Im öffentlichen Teil hielt Prof. Dr. Thomas Straubhaar einen Vortrag zum Thema „Welt(un)ordnung der Zukunft“ und führte den anwesenden Vertretern aus der Hamburger Justiz, befreundeter Verbände und unseren Mitgliedern die anstehenden Herausforderungen der derzeitigen Welt(un)ordnung eindringlich vor Augen.

2.
Unsere Mitgliederversammlung erfolgte während der in diesem Jahr erstmals elektronisch durchgeführten Vorstandswahl. Zur Wahl herzlich gratulieren darf ich unseren wiedergewählten Vorstandsmitgliedern Dr. Siegrid Wienhues, Dr. Irmela Vogel, Dr. Alexander Mittmann, Dr. Jörgen Tielmann, Henrik M. Andresen, Kersten Wagner-Cardenal und Michael Herden ebenso wie den neu gewählten Vorstandsmitgliedern Dr. Andrea Jaeger-Lenz, Dr. Judith Krämer, Dr. Kristian Stange, Thorsten Appel, Muhammed Çiftçi und Dr. Wieland Schinnenburg. Auf die gemeinsame Zusammenarbeit freue ich mich sehr!

Wenngleich die elektronische Wahl nie einfacher war – es galt nur einen Link anzuklicken, den übermittelten Zugangscode einzugeben und die Kandidaten auszuwählen – war die Wahlbeteiligung mit unter 7 Prozent enttäuschend gering und blieb sehr deutlich gegenüber der Briefwahl im Jahr 2020 zurück. Hier gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf, der selbstverständlich Gegenstand der Befassung des Vorstands sein wird!

3.
Erneut weise ich auch auf die zum 1. August in Kraft tretende BRAO-Novelle hin, insbesondere auf die Neuregelungen zu Berufsausübungsgesellschaften und auch Bürogemeinschaften. Vor allem all jene unserer Mitglieder, die in Sozietäten tätig sind, werden sich mit den Neuregelungen vertraut machen müssen. Denn wie bereits mehrfach berichtet, werden Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr allein die einzelnen Berufsträgerinnen und -träger sein, sondern auch die Berufsausübungsgesellschaft selbst. Grundsätzlich alle Berufsausübungsgesellschaften bedürfen daher künftig der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer; sie erhalten dann auch ein eigenes Kanzlei-beA und können auch für weitere Standorte weitere elektronische Anwaltspostfächer beantragen. Eine Ausnahme gilt nur für Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung, und dies auch nur dann, wenn der Gesellschaft und ihrer Organe  ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines der auch bislang sozietätsfähigen Berufe angehören, also Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Auch im Übrigen gibt es deutliche Neuerungen, so etwa die deutliche Ausweitung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe auf alle freien Berufe und hiermit eingehende Pflichten für entsprechende Gesellschaften und ihre Berufsträger. Außerdem müssen ab dem 1. August 2022 ausnahmslos alle Berufsausübungsgesellschaften eine eigene Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, zusätzlich zu der Berufshaftpflichtversicherung der einzelnen Berufsträgerinnen und Berufsträger. Befassen Sie sich daher mit den neuen Regelungen!

Nähere Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen und dem anstehenden Handlungsbedarf finden Sie in diesem Kammerreport und den dort verlinkten und von uns eingerichteten weiteren Hinweisseiten. Selbstverständlich steht Ihnen auch unsere Geschäftsstelle zur Beantwortung verbleibender Fragen zur Verfügung.


Ihr

Dr. Christian Lemke
Präsident