EU-Justizbarometer 2023
Am 8.6.2023 hat die Europäische Kommission die elfte Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht (bisher nur in englischer Sprache). Formuliertes Ziel des Justizbarometers ist es, einen Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten zu geben. Die aktuelle Ausgabe enthält erstmals neue Kategorien wie den Umgang der nationalen Behörden mit Korruption und den gleichberechtigten Zugang zum Recht für ältere Menschen, Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie allgemein diskriminierungsgefährdete Personen. Darüber hinaus enthält das Justizbarometer 2023 erstmals spezifische Daten zu den Gehältern von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und zur Ernennung von Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Gerichte und Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte.
Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die Digitalisierung der Justizsysteme noch ausbaufähig ist (S. 32 ff.). Lediglich acht Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - verfügen über Verfahrensordnungen, die den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Videokonferenzen) sowie die Zulässigkeit von Beweismitteln in digitaler Form vollständig oder weitgehend ermöglichen (Abb. 41). Der digitale Einsatz von Hilfsmitteln sei auch vor dem Hintergrund einer vertraulichen Fernkommunikation zwischen Anwalt und Mandant von Bedeutung und könne z.B. einem inhaftierten Angeklagten helfen, sich besser auf die Verhandlung vorzubereiten. Nach dem Justizbarometer 2023 erfüllt Deutschland hinsichtlich der Ermöglichung elektronischer Kommunikation mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, digitale Klageerhebung und Zugang zu Gerichtsentscheidungen alle Kriterien. Bis auf zwei Ausnahmen nutzt jedoch keiner der Mitgliedstaaten die im Rahmen der jeweiligen Verfahrensordnungen zulässigen digitalen Techniken aus. Dennoch ist seit 2020 insgesamt eine Verbesserung bei der Digitalisierung der Justizsysteme festzustellen. Auch der Online-Zugang zu Gerichtsentscheidungen hat sich leicht verbessert - insbesondere bei der Veröffentlichung von erst- und zweitinstanzlichen Urteilen (Abb. 47).
Während die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwälte im Ergebnis des Justizbarometers 2023 weiterhin grundsätzlich als gewährleistet angesehen wird (Anhang 2: „Independence of Bars and Lawyers“ - Deutschland erhält wie im Vorjahr 1 von 9 Punkten Abzug für die Rechtsaufsicht durch die Exekutive), ist die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Gerichte und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die jeweilige Justiz gesunken. Gerichte und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die jeweiligen Justizsysteme als besorgniserregend hervorgehoben. In 15 Mitgliedstaaten hat sich die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Gerichte und ihrer Richterinnen/Richter zwar verbessert, in wiederum zwölf Mitgliedstaaten ist sie jedoch gesunken oder gleich geblieben. Betrachtet man nur die Unternehmen als Zielgruppe, so zeigt eine Eurobarometer-Umfrage, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit in 13 Mitgliedsstaaten im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat.
Auch der gleichberechtigte Zugang zum Recht für diskriminierungsgefährdete und ältere Menschen sowie für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist nach den Ergebnissen des Justizbarometers 2023 verbesserungswürdig. So bietet fast ein Viertel der Mitgliedstaaten keinen Online-Zugang zu relevanten Informationen über geschlechtsspezifische Gewalt und Opferrechte (Abb. 28).
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2023 fließen in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Europäischen Kommission ein und spiegeln sich im Monitoring im Rahmen des Europäischen Semesters nieder.
Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die Digitalisierung der Justizsysteme noch ausbaufähig ist (S. 32 ff.). Lediglich acht Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - verfügen über Verfahrensordnungen, die den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Videokonferenzen) sowie die Zulässigkeit von Beweismitteln in digitaler Form vollständig oder weitgehend ermöglichen (Abb. 41). Der digitale Einsatz von Hilfsmitteln sei auch vor dem Hintergrund einer vertraulichen Fernkommunikation zwischen Anwalt und Mandant von Bedeutung und könne z.B. einem inhaftierten Angeklagten helfen, sich besser auf die Verhandlung vorzubereiten. Nach dem Justizbarometer 2023 erfüllt Deutschland hinsichtlich der Ermöglichung elektronischer Kommunikation mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, digitale Klageerhebung und Zugang zu Gerichtsentscheidungen alle Kriterien. Bis auf zwei Ausnahmen nutzt jedoch keiner der Mitgliedstaaten die im Rahmen der jeweiligen Verfahrensordnungen zulässigen digitalen Techniken aus. Dennoch ist seit 2020 insgesamt eine Verbesserung bei der Digitalisierung der Justizsysteme festzustellen. Auch der Online-Zugang zu Gerichtsentscheidungen hat sich leicht verbessert - insbesondere bei der Veröffentlichung von erst- und zweitinstanzlichen Urteilen (Abb. 47).
Während die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwälte im Ergebnis des Justizbarometers 2023 weiterhin grundsätzlich als gewährleistet angesehen wird (Anhang 2: „Independence of Bars and Lawyers“ - Deutschland erhält wie im Vorjahr 1 von 9 Punkten Abzug für die Rechtsaufsicht durch die Exekutive), ist die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Gerichte und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die jeweilige Justiz gesunken. Gerichte und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die jeweiligen Justizsysteme als besorgniserregend hervorgehoben. In 15 Mitgliedstaaten hat sich die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Gerichte und ihrer Richterinnen/Richter zwar verbessert, in wiederum zwölf Mitgliedstaaten ist sie jedoch gesunken oder gleich geblieben. Betrachtet man nur die Unternehmen als Zielgruppe, so zeigt eine Eurobarometer-Umfrage, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit in 13 Mitgliedsstaaten im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat.
Auch der gleichberechtigte Zugang zum Recht für diskriminierungsgefährdete und ältere Menschen sowie für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist nach den Ergebnissen des Justizbarometers 2023 verbesserungswürdig. So bietet fast ein Viertel der Mitgliedstaaten keinen Online-Zugang zu relevanten Informationen über geschlechtsspezifische Gewalt und Opferrechte (Abb. 28).
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2023 fließen in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Europäischen Kommission ein und spiegeln sich im Monitoring im Rahmen des Europäischen Semesters nieder.