HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2023 vom 31. August 2023

Weiterbildungsstipendium in der Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (kurz: SBB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie führt das Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung durch. Das BMBF stellt die Mittel dafür bereit.

Das Weiterbildungsstipendium in der Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt junge Menschen nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen zum Geprüften Rechtsfachwirt / zur Geprüften Rechtsfachwirtin, aber auch fachübergreifende oder soziale Weiterbildungen, zum Beispiel in der IT, in Fremdsprachen oder im Konfliktmanagement. Die Förderung läuft über maximal drei Jahre. Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden. Bei Arbeitslosigkeit kann eine Aufnahme in die Begabtenförderung vorgenommen werden, wenn die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.

In die Begabtenförderung kann als Stipendiatin/Stipendiat aufgenommen werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) besonders erfolgreich abgeschlossen hat. Die Qualifizierung wird nachgewiesen

  • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

Die Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen. Mögliche Ausnahmefälle sind u. a.:

  • Grundwehrdienst oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste
  • Mutterschutz- und Elternzeit

Aktuell sind für das laufende Jahr noch zwei Plätze für Stipendiatinnen und Stipendiaten frei. Im Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die vollständig bei uns eingegangen sind. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist zuständig, wenn die Ausbildung hier eingetragen war.

Gern stehen wir für evtl. Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an Frau Mendl (E-Mail: s.mendl@rak-hamburg.de). Weitere Informationen finden Sie zudem auf unserer Homepage.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wichtig: Der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung muss vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme gestellt werden!