HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2023 vom 31. August 2023

Austausch der beA-Mitarbeitendenkarten

Bitte neue Mitarbeitendenkarten unmittelbar nach Erhalt hinterlegen

Die im beA verwendeten Mitarbeitendenkarten verfügen über Zertifikate, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt. Die ersten dieser Karten verlieren somit im September 2023 ihre Gültigkeit. Die Zertifizierungsstelle der  Bundesnotarkammer hat im August mit dem Austausch der Karten begonnen. Der Austausch erfolgt nach und nach abhängig von der Gültigkeitsdauer der Zertifikate.  

Die BRAK hat mit dem Sondernewsletter 2/2023 vom 1.8.2023 über den bevorstehenden Kartentausch informiert. Seitens der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte muss nichts unternommen werden, um den Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird sich unaufgefordert mit den Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeitendenkarten bestellt haben, in Verbindung setzen.  

Wichtig ist aber, dass die Mitarbeitendenkarten unmittelbar nach Erhalt im Benutzerprofil hinterlegt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der bisherigen Karte erfolgen, damit die neue Karte unmittelbar nutzbar ist.  

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Tausch beA-Karten Mitarbeiter | Zertifizierungsstelle (bnotk.de)
Der beA-Mitarbeitendenkartentausch | beA SUPPORT
BRAK-Magazin 4/2023, S. 10f.

Sowohl auf der Website der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer als auch im beA-Service-Portal sind diese weitergehenden Informationen und Anleitungen enthalten.