HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2021 vom 26. August 2021

Online-Vortrag zum beA

Das Wichtigste zum Start in den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr

Ab dem 1.1.2022 beginnt unmittelbar die aktive Nutzungspflicht des beA für alle Rechtsanwälte. Mit Gerichten können Sie ab diesem Datum ausschließlich rechtsverbindlich über Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommunizieren. Jeder Rechtsanwalt sollte deshalb jetzt dringend den Zugang zu seinem beA für sich selbst und seine Mitarbeiter organisieren und sich für den elektronischen Rechtsverkehr einrichten. 

In Kooperation mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer veranstaltet daher das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) einen Online-Vortrag Live zum Thema "beA - Das Wichtigste zum Start in den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr".

Die Veranstaltung vermittelt die grundlegenden rechtlichen und technischen Bedingungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Im Mittelpunkt stehen die vorbereitenden Maßnahmen zur Nutzung des eigenen Postfaches, die Berechtigung von Mitarbeitern und Kollegen am eigenen beA sowie das Senden und Empfangen von Nachrichten. Wie die verfahrensrechtlichen Bedingungen für das wirksame Einreichen von Schriftsätzen gewahrt werden, zeigen die Referenten anhand praktischer Fälle. 

Die Veranstaltung ist sowohl für Rechtsanwälte als auch für Mitarbeiter und unabhängig davon, ob eine spezielle Kanzleisoftware zum Einsatz kommt, geeignet. Sie findet rein online am

13.9.2021, 10.00 - 12.45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)

statt. Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und deren Mitarbeiter/innen zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 115 € (statt 135 €). 

Nähere Einzelheiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des DAI. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur direkt über das DAI erfolgen kann. 

Für diese Veranstaltung wird es auch noch weitere Termine geben.