HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2021 vom 26. August 2021

Jubiläumsschrift der Schlichtungsstelle

Was ist eigentlich die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft? Sie ist die nach § 191f BRAO einzurichtende unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern. Auch wenn nach dem gesetzlichen Auftrag die Schlichtungsstelle von der Bundesrechtsanwaltskammer einzurichten ist, so ist sie doch räumlich, organisatorisch und finanziell von ihr getrennt, um die Unabhängigkeit und Neutralität zu gewährleisten. Weder der/die Schlichter/in, noch die Stellvertretung sind Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder waren in dieser Funktion in den letzten drei Jahren vor ihrem Amtsantritt Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen der Mandantschaft und den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus einem bestehenden oder beendeten Mandatsverhältnis bis zu einem Wert in Höhe von 50.000 €. Gegenstand der Schlichtung ist entweder ein Streit über die Höhe der Honorarrechnung und/oder über Schadenersatzforderungen wegen vermeintlicher Schlechtleistung. Den Schlichtungsantrag können auch Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte online über einen Schlichtungsantrag stellen.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nahm im Jahre 2011 ihre Arbeit auf und kann nun bereits auf ein zehnjähriges Bestehen zurückblicken. Hierzu hat sie eine lesenswerte Jubiläumsschrift veröffentlicht, in der man mehr über die Anfänge und die Arbeit der Schlichtungsstelle erfahren kann.

Weiterführende Links:
Homepage der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft