HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2021 vom 26. August 2021

beA-Signaturkarten nur bei der BNotK

Wie die Hamburgische Notarkammer uns berichtete, gehen dort derzeit verstärkt Anfragen von Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein, die sich nach der Bestellung von Signaturkarten erkundigen.

Dies nehmen wir zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die beA-Signaturkarten und Nachladesignaturen ausschließlich online bei der Bundesnotarkammer unter https://bea.bnotk.de/ bestellt werden können. Für die Bestellung benötigen Sie Ihre SAFE-ID, die Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org finden, wenn Sie dort nach Ihrem Namen suchen und anschließend in Ihrem Namensfeld auf "Info" gehen. Außerdem müssen Sie im Bestellvorgang noch Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung angeben.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass aus jeder "beA-Karte Basis" (29,90 € zzgl. USt./Jahr) eine Signaturkarte werden kann. Hierzu muss man lediglich eine Nachladesignatur unter der vorstehend angegebenen Internetadresse bei der Bundesnotarkammer beantragen. Nähere Informationen zum Bestellvorgang und zum Vorgehen beim Nachladen der Signatur erfahren Sie im beA-Newsletter der BRAK vom 19.4.2017 (Ausgabe 16/2017) unter "beA-Karte Basis zur Signaturkarte ,upgraden'".