Ausbildungsverträge
Im Kammerreport vom 30.1.2020 (1/2020), S. 12, hatten wir bereits berichtet, dass aufgrund der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) am 1.1.2020 zahlreiche Änderungen in Kraft getreten sind.
Auf Grundlage dieser Änderungen hat der Ausschuss Berufsbildung der Bundesrechtsanwaltskammer die Vorlage des Ausbildungsvertrages angepasst. Die Vorlage finden Sie – wie üblich – auf unserer Homepage unter dem Reiter „Rechtsanwaltsfachangestellte“ / „Formulare“ oder direkt hier. Sie finden darüber hinaus ein ausfüllbares PDF-Dokument auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Dokument ist unter dem oben genannten Reiter außerdem auf unserer Seite verlinkt.
Wir möchten Sie bitten, ab sofort nur noch die aktuelle Vorlage zu verwenden oder Ihren eigenen Ausbildungsvertrag anhand dieser Vorlage zu formulieren. Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass seit dem 1.1.2021 die Angabe der Betriebsnummer im Ausbildungsvertrag verpflichtend ist. Ohne Angabe der Betriebsnummer kann der Ausbildungsvertrag leider nicht eingetragen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Auf Grundlage dieser Änderungen hat der Ausschuss Berufsbildung der Bundesrechtsanwaltskammer die Vorlage des Ausbildungsvertrages angepasst. Die Vorlage finden Sie – wie üblich – auf unserer Homepage unter dem Reiter „Rechtsanwaltsfachangestellte“ / „Formulare“ oder direkt hier. Sie finden darüber hinaus ein ausfüllbares PDF-Dokument auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Dokument ist unter dem oben genannten Reiter außerdem auf unserer Seite verlinkt.
Wir möchten Sie bitten, ab sofort nur noch die aktuelle Vorlage zu verwenden oder Ihren eigenen Ausbildungsvertrag anhand dieser Vorlage zu formulieren. Wir möchten Sie darüber hinaus darauf hinweisen, dass seit dem 1.1.2021 die Angabe der Betriebsnummer im Ausbildungsvertrag verpflichtend ist. Ohne Angabe der Betriebsnummer kann der Ausbildungsvertrag leider nicht eingetragen werden.
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