BRAK fordert Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der BRAK
Anfang 2019 haben Bund und Länder den sog. Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Ziel war es u. a., die Personalausstattung in der Justiz zu verbessern, um den Rechtsstaat zu stärken. Dafür sollten insgesamt 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte (zzgl. des dafür notwendigen Personals für den nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltlichen Bereich) geschaffen und besetzt werden. Dieser ursprüngliche Pakt läuft nun Ende 2021 aus.
Bislang wurden die Vereinbarungen jedoch nicht vollständig umgesetzt. Während für Richter und Staatsanwälte Stellen geschaffen und auch überwiegend besetzt wurden, liegen im Bereich des nichtrichterlichen Personals erhebliche Einstellungsdefizite vor. Dies schwächt die Arbeit der Gerichte. Aus Sicht der BRAK-AG "Sicherung des Rechtsstaates" gehen die bisher umgesetzten Maßnahmen nicht weit genug. Denn mit dem Pakt für den Rechtsstaat haben Bund und Länder sich bislang vor allem auf die Personalausstattung der Justiz konzentriert. Dies ist selbstverständlich ein wichtiger Schritt, aber nicht annähernd weit genug.
Der Pakt für den Rechtsstaat hat mit allen beschlossenen und angedachten Maßnahmen in allererster Linie dem Rechtsuchenden zu dienen. Dieser sollte im Fokus einer Neuauflage des Paktes stehen. Alle Maßnahmen müssen die Funktionsfähigkeit im Interesse aller Rechtsuchenden garantieren und den Rechtsstaat für die Zukunft krisensicher machen.
Eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat ist dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Anwaltschaft gelingen. Um den Zugang zum Recht weiterhin sicherzustellen, müssen Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege mit in den Pakt einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund hat die BRAK-AG ein Positionspapier für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat mit konkreten Forderungen erarbeitet.
Bislang wurden die Vereinbarungen jedoch nicht vollständig umgesetzt. Während für Richter und Staatsanwälte Stellen geschaffen und auch überwiegend besetzt wurden, liegen im Bereich des nichtrichterlichen Personals erhebliche Einstellungsdefizite vor. Dies schwächt die Arbeit der Gerichte. Aus Sicht der BRAK-AG "Sicherung des Rechtsstaates" gehen die bisher umgesetzten Maßnahmen nicht weit genug. Denn mit dem Pakt für den Rechtsstaat haben Bund und Länder sich bislang vor allem auf die Personalausstattung der Justiz konzentriert. Dies ist selbstverständlich ein wichtiger Schritt, aber nicht annähernd weit genug.
Der Pakt für den Rechtsstaat hat mit allen beschlossenen und angedachten Maßnahmen in allererster Linie dem Rechtsuchenden zu dienen. Dieser sollte im Fokus einer Neuauflage des Paktes stehen. Alle Maßnahmen müssen die Funktionsfähigkeit im Interesse aller Rechtsuchenden garantieren und den Rechtsstaat für die Zukunft krisensicher machen.
Eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat ist dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Anwaltschaft gelingen. Um den Zugang zum Recht weiterhin sicherzustellen, müssen Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege mit in den Pakt einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund hat die BRAK-AG ein Positionspapier für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat mit konkreten Forderungen erarbeitet.