HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2023 vom 2. Februar 2023

Einführung einer Sendungspriorität

In der beA-Webanwendung können ab sofort Nachrichten an beA-externe Empfänger (z.B. an Gerichte und Staatsanwaltschaften) mit einer Sendungspriorität übermittelt werden.

In dem Datenfeld Sendungspriorität kann entweder ein Bereitschaftsdienst der Justiz oder allgemein „Eilt“ angegeben werden. Nähere Einzelheiten zur Sendungspriorität entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK, Ausgabe 12/2022, vom 25.10.2022 (unter "Einführung einer Sendungspriorität").

Für die Hamburger Justiz gilt:

Sofern es sich um eine Eilsache handeln sollte, stellen Sie den Wert der „Sendungspriorität“ bitte auf „Eilt“ ein. Die ordentlichen Gerichte behandeln nur solche Nachrichten priorisiert, die diesen Wert bei „Sendungspriorität“ ausgewählt haben.

Das Feld müssen Sie auch ausfüllen, wenn Sie die Bereitschaftsdienste der öffentlichen Gerichtsbarkeit erreichen wollen. Für die Einzelheiten prüfen Sie bitte die jeweils aktuellen Informationen auf der Website der Hamburger Justiz.

Bei den Hamburger Fachgerichten wird die „Sendungspriorität“ in der Arbeitsgerichtsbarkeit und beim Finanzgericht ausgelesen. Die übrigen Hamburger Fachgerichte und Staatsanwaltschaften lesen das Feld derzeit nicht aus, so dass auch ein Hinweis auf die Eilbedürftigkeit der Sache nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung der Nachricht führt.

Weitere Einzelheiten zum beA-Versand an die Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften entnehmen Sie bitte dem Waschzettel beA-Bedienung, der mit der Hamburger Justiz abgestimmt ist.