HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2023 vom 2. Februar 2023

Akteneinsichtsportal

Mit dem Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder erhalten Sie Zugang zu elektronischen Akten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften für Sie zur Einsicht bereitgestellt haben. Um Akteneinsicht zu beantragen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft.

Sollte für Sie eine elektronische Akte zur Einsicht auf dem Portal bereits gestellt worden sein, können Sie zur Anmeldung Ihre beA-Sicherheits-Token (beA-Karte oder Software-Token) verwenden. Eine Anleitung für die Anmeldung mit Sicherheits-Token des beA am Akteneinsichtsportal der Justiz finden Sie im Sondernewsletter 12/2022 der BRAK vom 25.10.2022.

Seit Mitte Dezember 2022 beginnt in der hamburgischen Justiz die Pilotierung der Gewährung von Akteneinsichten über das bundesweite Akteneinsichtsportal. Sofern die entsprechenden Verfahren bereits elektronisch geführt werden oder elektronische Hilfsakten vorliegen, werden diese, nach Gewährung des Antrags auf Akteneinsicht, in das Akteneinsichtsportal eingestellt. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen können sich dann mit ihren beA-Zugangsdaten am Akteneinsichtsportal anmelden und finden dort die zur Einsicht bereitgestellten Akten. Die Nutzung des Akteneinsichtsportals wird in Hamburg zunächst im Bereich der Staatsanwaltschaften erfolgen, im ersten Halbjahr 2023 soll dies auf die Gerichte ausgeweitet werden.