HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2023 vom 2. Februar 2023

EuGH: Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern - Angabe des Stundensatzes allein reicht nicht

Der EuGH hat ein wichtiges Urteil (Urteil vom 12.1.2023 – C-395/21) zu Honorarvereinbarungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Verbrauchern getroffen, das auch die deutsche Rechtsprechung bindet:

Zeitklauseln in Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern müssen so abgefasst sein, dass die Verbraucher eine Vorstellung davon haben, wie hoch das Honorar am Ende des Mandats sein wird. Eine Angabe des Stundensatzes allein dürfte danach nicht ausreichend sein. Details können Sie der Pressemitteilung des EuGH entnehmen.