HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2024 vom 8. Februar 2024

Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg hat uns darüber informiert, dass die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, bis zum 4.3.2025 fortgelten. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023. 

Die Fortgeltung gilt für Personen, die in Deutschland gemeldet sind und deren Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG ein Ablaufdatum bis nach dem 31.1.2024 oder vor dem 4.3.2025 haben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite sowie auf der Internetseite des BMI:
https://www.hamburg.de/amtfuermigration/17686048/ukraine-amt-fuer-migration/
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html