Mitglied für den Prüfungsausschuss gesucht!
Der von der Rechtsanwaltskammer bestellte Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten nimmt die zweimal im Jahr stattfindenden Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Die Prüfungsausschüsse bestehen aus drei Mitgliedern. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Beauftragte der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen sowie Lehrer/innen einer berufsbildenden Schule.
Während der laufenden Amtszeit ist im Prüfungsausschuss 3 nunmehr ein Platz frei geworden. Daher wird für die laufende Amtsperiode (1.2.2022 bis zum 31.1.2025) eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt gesucht. Eine Tätigkeit über die laufende Amtszeit hinaus ist natürlich möglich und auch gewünscht.
Sofern Sie Interesse an einer Mitarbeit in diesem Prüfungsausschuss haben, melden Sie sich gern per E-Mail bei Frau Christ (christ@rak-hamburg.de) oder bei Frau Opitz (opitz@rak-hamburg.de).