HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2024 vom 8. Februar 2024

VORSTANDSWAHL 2024: Bitte Wahlvorschläge einreichen!

Es ist wieder soweit: Im Frühjahr 2024 finden die nächsten Vorstandswahlen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer statt. Am 31.5.2024 endet die Amtszeit der folgenden Vorstandsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf den Nachnamen):

Dr. Christoph Cordes
Dr. Sebastian Cording
Dr. Zoran Domić
Dr. Till Dunckel
Bernd L. Holle
Miriam B. Jahn
Dr. Sonja Lange
Dr. Christian Lemke
Dr. Ole-Steffen Lucke
Rüdiger Ludwig
Gül Sabiha Pinar
Dr. Astrid Schnabel
Annette Voges

Damit stehen für 13 Vorstandsplätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an. Die Vorstandsmitglieder Dr. Zoran Domić, Dr. Sonja Lange und Rüdiger Ludwig haben bereits schon angekündigt, für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

Die anwaltliche Selbstverwaltung lebt von dem Engagement der Mitglieder. Der Vorstand bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie im Vorstand der Kammer mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit sind unter anderem in den §§ 65f. BRAO niedergelegt; insbesondere kann zum Mitglied des Vorstandes nur gewählt werden, wer Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ist und den Beruf eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt. Auch Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte können in den Vorstand gewählt werden.

Die Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in der Wahlordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (WahlO) niedergelegt. Wichtig ist insbesondere § 8 Abs. 3 WahlO: Danach muss jeder Wahlvorschlag von mindestens 10 Kammermitgliedern unterzeichnet sein, aber nicht notwendigerweise in einem Dokument. Die Unterzeichnung kann durch elektronische Signatur erfolgen. Eine Einreichung per Telefax oder elektronischem Dokument ist ausreichend (§ 8 Abs. 2 Satz 2 WahlO).

Die Wahl wird als elektronische Wahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden Anfang April versendet. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahl, die in dem Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind (siehe unten bei den weiterführenden Links).

Noch bis zum 22.2.2024 haben Sie Zeit, Wahlvorschläge einzureichen. Wir freuen uns auf Ihre Wahlvorschläge! 


Weiterführende Links:

Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Jahr 2024
Hinweise zur Wählbarkeit nach § 65 Nr. 2 BRAO
Muster Wahlvorschlagsliste