HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2023 vom 30. November 2023

Viele Patientenverfügungen verhindern Organspende

Die Zahl der Organspenden ist in Deutschland nach wie vor viel zu gering. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das Amt für Gesundheit der Hamburger Sozialbehörde hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass häufig auch anwaltlich formulierte Patientenverfügungen ungewollt eine Organspende verhindern.

Der Grund ist ein nicht auflösbarer Widerspruch, wenn im Organspendeausweis die Bereitschaft zur Organspende erklärt wird, in der Patientenverfügung aber lebensverlängernde Intensivmaßnahmen ausdrücklich abgelehnt werden. Denn vor einer Transplantation muss die Organfunktion durch organerhaltende intensivmedizinische Maßnahmen aufrechterhalten werden, was mit einer solchen Patientenverfügung nicht vereinbar ist. Auch Angehörige, die den Willen des Patienten zur Organspende kennen, könnten sich nicht mehr gegen den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen stellen. Ärztinnen und Ärzte seien vorrangig an den in der Patientenverfügung geäußerten Willen gebunden. Liege dort keine Erklärung für organerhaltende Maßnahmen vor, sei eine Organspende nicht möglich.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist daher zu empfehlen, bei der Abfassung einer Patientenverfügung diesen Punkt mit der Mandantschaft zu klären und gegebenenfalls eine Erklärung zugunsten der Organspende aufzunehmen.

Weiterführender Link mit Textbausteinen:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-patientenverfuegung/