HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2022 vom 1. Dezember 2022

Pakt für den Rechtsstaat und Digitalpakt / Wahlen zur Satzungsversammlung

Dr. Christian Lemke, Präsident von Dr. Christian Lemke, Präsident

Pakt für den Rechtsstaat und Digitalpakt / Wahlen zur Satzungsversammlung

1. Pakt für den Rechtsstaat/Digitalpakt für Justiz

„Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz“, so heißt es auf Seite 83 des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode 2021 – 2025 zwischen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP gleich im ersten Satz der Rubrik „Justiz“. Zur Erinnerung: Mit Beschluss vom 31.01.2019 vereinbarten die seinerzeitige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Pakt für den Rechtsstaat verschiedene Maßnahmen für die 19. Legislaturperiode, um den Rechtstaat nachhaltig zu stärken. Vereinbart wurde u.a. die Schaffung von insgesamt 2.000 neuen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (zuzüglich des erforderlichen nicht-richterlichen und nicht-staatsanwaltschaftlichen Personals) durch die Länder; dieses Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern mit rd. 2.700 Stellen deutlich übertroffen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Bund, den Ländern hierfür in zwei Tranchen insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auf eine Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat oder gar einen ergänzenden „Digitalpakt“ konnten sich Bund und Länder bislang nicht verständigen. Im Gegenteil ist ein unwürdiges Geschachere entbrannt. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat angekündigt, den Ländern im kommenden Jahr 2023 50 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen und „in den Jahren danach“ ein Volumen von bis zu insgesamt 200 Millionen Euro. Die Länder verlangen deutlich mehr; in der Justizministerkonferenz vom 10.11.2022 forderten sie die Verstetigung der finanziellen Unterstützung seitens des Bundes in Form einer inflationsbereinigten, mindestens aber die Tarifsteigerungen berücksichtigenden Fortführung des damaligen Volumens (220 Millionen Euro) für die Jahre 2023-2027, aufgeteilt in drei Tranchen. Hinsichtlich der Erweiterung um einen Digitalpakt für die Justiz fordern die Justizministerinnen und Justizminister der Länder - den Beschlüssen des E-Justice-Rates vom 28. Juli 2022 sowie vom 29. September 2022 folgend, wonach neben projektbezogenen vor allem strukturelle Förderungsbedarfe der Länder im Zusammenhang mit dem Aufbau eines digitalen Rechtsstaates notwendig sind - eine Förderung in Höhe von 350 Mio. Euro jährlich bis zum Jahre 2026. Zur Begründung verweisen die Justizministerinnen und -minister auf Herausforderungen durch Bundesgesetzgebung, insbesondere ihre auf Bundesgesetzgebung beruhende Verpflichtung zur Einführung der e-Akte, deren Umsetzung in der Justiz der Länder große Kapazitäten binde.

Die Forderungen der Länder, die jährlich über 15 Milliarden Euro (ohne Justizvollzug) in die Justiz investieren, erscheinen nur allzu verständlich. Die „Verstetigung“ des bisherigen Paktes für den Rechtsstaat und dessen Ergänzung um einen zusätzlichen „Digitalpakt“ dürfte anders aussehen, als eine Unterstützung des Bundes, die hinter jener des Paktes für den Rechtsstaat von 2019 zurückbleibt und sich in Anbetracht des jährlichen Investitionsvolumens der Länder als Tropfen auf den heißen Stein erweist. Auch ist die Einführung der e-Akte, die sich – wie die Anwaltschaft selbst am besten weiß – nicht in der Beschaffung eines Stückes Software erschöpft, sondern auch und vor allem mit laufendem Support und Weiterentwicklungen verbunden ist, längst überfällig. Was nützen schon Ideen für irgendwelche beschleunigten Online-Verfahren (die eine Beteiligung der Anwaltschaft überdies missen lassen), wenn die zuständigen Richter elektronisch eingereichte Schriftsätze noch immer ausgedruckt auf einem Aktenbock in ihre Geschäftsstelle geschoben bekommen? Digitalisierung sieht anders aus. Gefordert sind allerdings auch die Länder, die sich ihrer Verpflichtung zur Digitalisierung kaum allein mit Verweis auf bundesgesetzliche Regelungen entziehen können. Und so geschlossen die Länder ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten, so geschlossen sollten sie sich der Digitalisierung annehmen und „Insellösungen“ vermeiden. Die Anwaltschaft ist mit dem beA vorangegangen und hat eine bundesweit einheitliche Lösung für eine elektronische Kommunikation der Anwaltschaft mit der Justiz geschaffen – die diese auch intensiv nutzt. Immerhin werden mittlerweile monatlich rd. 9 Millionen Nachrichten über das beA ausgetauscht. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Justiz Ihre Hausaufgaben macht und die justizinterne elektronische Weiterverarbeitung entsprechender Nachrichten voranbringt, statt diese auszudrucken. Insgesamt gilt für Bund und Länder: Rauft Euch zusammen, sonst leidet das Vertrauen in eine funktionsfähige Justiz und damit der Rechtsstaat!


2. Wahlen zum „Anwaltsparlament“

Es stehen Wahlen zur Satzungsversammlung an, unserem für die Fassung unserer Berufsordnung und unserer Fachanwaltsordnung zuständigen „Anwaltsparlament“. Wir hatten hierzu bereits im vergangenen Kammerreport berichtet und dazu aufgerufen, sich zur Wahl zu stellen. Denn wie bei den Wahlen zum Kammervorstand gilt auch hier: die Selbstverwaltung lebt vom Engagement unserer Kammermitglieder. Und in der Satzungsversammlung haben Sie die Möglichkeit, sich an der Gestaltung eines modernen und zukunftsgerichteten Berufsrechts zu beteiligen – einer ebenso spannenden wie fruchtbaren Aufgabe. Etwa die Hälfte der derzeitigen Mitglieder der Satzungsversammlung werden nicht zur Wiederwahl antreten. Wir sind also auf neue Mitstreiter angewiesen; weitere Informationen zur Wahl finden Sie in diesem Kammerreport. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich zur Wahl! 


Ihr


Dr. Christian Lemke
Präsident