HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2022 vom 1. September 2022

Wahl zur Satzungsversammlung – Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

Im kommenden Jahr finden in der ersten Jahreshälfte wieder die Wahlen zur Satzungsversammlung statt.

Die Satzungsversammlung ist innerhalb des Systems der anwaltlichen Selbstverwaltung die „Legislative" mit der Aufgabe, innerhalb des gesetzlichen Rahmens (vgl. § 59a BRAO) die Berufsordnung und die Fachanwaltsordnung zu gestalten und den praktischen Bedürfnissen sowie der Rechtsentwicklung anzupassen.

Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden in den einzelnen Kammerbezirken gewählt. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder hängt von der Größe der Rechtsanwaltskammer ab: Für je angefangene 2000 Kammermitglieder ist ein Mitglied der Satzungsversammlung zu wählen. Im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg werden bei derzeit über 11.000 Kammermitgliedern also sechs Vertreter direkt gewählt.

Die anwaltliche Selbstverwaltung lebt von dem Engagement der Mitglieder. Alle Kolleginnen und Kollegen sind daher aufgerufen, sich zu überlegen, ob Sie selbst sich eine Mitarbeit in der Satzungsversammlung vorstellen können oder ob Sie Kolleginnen und Kollegen kennen, die für dieses Amt in Frage kommen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit sind unter anderem in den §§ 191b Abs. 3, 65ff. BRAO niedergelegt; insbesondere kann zum Mitglied der Satzungsversammlung nur gewählt werden, wer den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt.

Auch Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte können in die Satzungsversammlung gewählt werden. Die Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in der Wahlordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer niedergelegt. Wichtig ist insbesondere § 8 der Wahlordnung. Danach müssen Wahlvorschläge von mindestens 10 Kammermitgliedern unterzeichnet sein. Außerdem ist der Wahlvorschlag innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen. Über die Formalien und Fristen werden wir Sie noch gesondert informieren. Auch wenn es zur Wahl noch etwas hin ist, ist bereits jetzt der richtige Zeitpunkt, darüber nachzudenken, wer für eine Kandidatur in Frage kommt.

(Beitrag am 27.10.2022 bearbeitet.)