HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2022 vom 1. Dezember 2022

Bitte Fortbildungsnachweise (§ 15 FAO) einreichen

Jeder Fachanwalt und jede Fachanwältin muss nach § 15 FAO in seinem/ihrem Fachgebiet kalenderjährlich Fortbildungen in Höhe von mindestens 15 Zeitstunden erbringen. Die Erfüllung dieser Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen.

Da jetzt wieder das Jahresende naht, möchten wir alle Mitglieder mit einem Fachanwaltstitel an die Fortbildungspflicht und an die Einreichung der Nachweise bei uns erinnern.