HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2022 vom 1. September 2022

Achtung: Fristablauf 1.11.2022!

Ein Großteil der Sozietäten benötigt seit dem 1.8.2022 eine Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft durch die Rechtsanwaltskammer. Denn seit dem 1.8.2022 gilt das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“, welches grundsätzlich eine Zulassungspflicht für alle Berufsausübungsgesellschaften anordnet, § 59f BRAO.

Keiner Zulassung bedürfen ausschließlich Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer angehören. Ein Antrag muss auch nicht von „Rechtsanwaltsgesellschaften“ gestellt werden, die vor dem 1.8.2022 als solche zugelassen waren, § 209a Abs.1 BRAOALLE anderen Sozietäten, die Rechtsdienstleistungen anbieten, gleich welcher Rechtsform, müssen bei der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer als anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft zugelassen werden. Für Gesellschaften, die schon am 1.8.2022 bestanden, muss die Zulassung bis zum 1.11.2022 beantragt werden, § 209a Abs.2 BRAOWird der Antrag nicht gestellt, entfällt mit Fristablauf nach Auffassung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer die Befugnis, Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG zu erbringen und als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden zu können, § 209a Abs. 2 BRAO.

Ferner sind ALLE Berufsausübungsgesellschaften – unabhängig von einer Zulassungspflicht – seit dem 1.8.2022 verpflichtet, als Gesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer ihrer Betätigung aufrecht zu halten.

Für weitere Informationen besuchen Sie den Bereich Berufsausübungsgesellschaften auf unserer Website. Die Seite wird ständig aktualisiert und erweitert. Dort finden Sie auch ein Formular für den Zulassungsantrag.