Einführung der elektronischen Kostenmarke in Hamburg
Seit dem 1. Juni 2022 ist die elektronische Kostenmarke als neues Zahlungsmittel bei den ordentlichen Gerichten der Freien und Hansestadt Hamburg einsetzbar.
Die elektronische Kostenmarke wird den bisher genutzten Gerichtskostenstempler ersetzen, dessen Nutzung zum 31. Dezember 2022 auslaufen wird. Mit der elektronischen Kostenmarke können Gerichtskosten und Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entrichtet werden, sofern es sich um vorweg zu erhebende Gebühren und Kostenvorschüsse handelt, von deren Entrichtung die Vornahme einer Amtshandlung oder die Einleitung oder der Fortgang eines Verfahrens abhängig ist, die ohne Sollstellung unmittelbar vom Zahlungspflichtigen angefordert werden.
Die elektronischen Kostenmarken können Sie ohne zeitaufwändige Registrierungspflicht auf dem Justizportal des Bundes und der Länder https://justiz.de/kostenmarke/index.php über einen Webshop erwerben. Die Geldbeträge und die Zahl der zu erwerbenden elektronischen Kostenmarken sind frei wählbar. Es stehen Ihnen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.
Die Einzelheiten zur Nutzung der elektronischen Kostenmarke finden sich in der Allgemeine Verfügung (AV) der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 11/2022 vom 30.05.2022.
Zudem gibt es eine Anleitung zum Erwerb einer elektronischen Kostenmarke per Kreditkarte bzw. per Überweisung.
Die elektronischen Kostenmarken können Sie auch bei den Gerichten der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein einlösen.