beA-Kartentausch: Links zu Informationen und Anleitungen
Wie wir bereits im Kammerreport 3/2022 vom 2. Juni 2022 berichteten, stellt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die beA-Karten gerade auf eine neue Generation mit Fernsignatur um.
Für die neuesten Informationen rund um den beA-Kartentausch verweisen wir auf das Rundschreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 31. August 2022. Darin erfahren Sie auch,
- wie Sie feststellen können, wann die Gültigkeit Ihrer Karte endet und wie ggf. zu reagieren ist,
- was zu tun ist, wenn Sie eine neue Karte, aber noch keinen Link zur Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten haben und
- was zu tun ist, wenn Sie eine neue Karte erhalten und den Erhalt bestätigt haben, aber bislang noch keinen PIN-Brief erhielten.
Außerdem hat der Support der Bundesrechtsanwaltskammer alle wichtigen Informationen zum Kartentausch mit detaillierten Anleitungen auf einer Internetseite zusammengestellt. Insbesondere erhalten Sie dort auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Hinblick auf die beA-Tauschkarte zu veranlassen ist. Über dort vorhandene weitere Links kommt man außerdem zu noch detaillierteren Informationen.