HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2024 vom 6. Juni 2024

Durchführung einer Umfrage zu Eigenbedarfskündigungen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berichten vermehrt, dass nach erfolgter, im Rahmen eines Rechtsstreits für begründet erklärter Eigenbedarfskündigung der geltend gemachte Eigenbedarf häufig nicht wahrgenommen wird. Stattdessen führt die Kündigung sowie der Auszug des Mieters bzw. der Mieterin lediglich dazu, dass eine Sanierung der Mietwohnung und im Anschluss daran eine anderweitige Verwertung erfolgt.

Der BRAK-Ausschuss Schuldrecht hat sich daher entschlossen, hierzu eine Umfrage durchzuführen. Unter dem Link https://easy-feedback.de/Umfrage-zu-Eigenbedarfskuendigungen/1839214/uzEor6-832ffaa20bba012c311f14e897caea55 ist die Umfrage erreichbar. Sie läuft bis einschließlich zum 30. Juni 2024.

Die Teilnahme an der Umfrage dauert weniger als eine Minute und umfasst die nachfolgenden drei Fragen:  

1.
Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird? (Antwortmöglichkeiten: „JA“ oder „NEIN“)

2.
Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)? (Antwortmöglichkeiten: „Privatpersonen“ oder „GbR“ oder „keine Angabe“)

3.
Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage? (Antwortmöglichkeiten: „JA“ oder „NEIN“ oder „keine Angabe“)