HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 3/2024 vom 6. Juni 2024

Bericht von der Kammerversammlung 2024

Am 18.4.2024 fand turnusgemäß die ordentliche Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in den Mozartsälen im Logenhaus an der Moorweidenstraße statt.

Im öffentlichen Teil der Versammlung sprach Herr Senator Dr. Andreas Dressel zu dem Thema „Wieviel ist uns der Rechtsstaat wert? – gibt Hamburg genügend Geld für den Rechtsstaat aus?“. Er sah die größte, wenngleich nicht einzige, Herausforderung in der Personalausstattung der Justiz und stellte die Bemühungen des Senats zur Gewinnung von mehr und genügend Personal in den Vordergrund. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die Haushaltsmittel begrenzt seien. Alles in allem sah er Hamburg auf einem guten Weg.



Nach einer kurzen Pause wurde die Kammerversammlung mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt. Dieser begann mit dem Jahresbericht des Vorstandes durch den Präsidenten.

Nach der Rechnungslegung des Vorstandes über Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie die Verwaltung des Vermögens im Jahr 2023,den Bericht der Rechnungsprüfer und die Prüfung der Abrechnung wurde dem Vorstand für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Des Weiteren wurde die Aktualisierung des Haushaltsplanes 2024 sowie der Haushaltsplan 2025 wie vom Vorstand vorgeschlagen verabschiedet. Der Kammerbeitrag für 2025 wurde unverändert auf 417 € festgesetzt.

Unter Tagesordnungspunkt 6 erhielten die Kandidatinnen und Kandidaten für die Vorstandswahl 2024 die Gelegenheit, sich auch in der ordentlichen Kammerversammlung den Mitgliedern vorzustellen.

In der ordentlichen Kammerversammlung 2023 hatten die Mitglieder die Kammer ersucht, die Zustellung ihrer nicht-individuellen Mitteilungen an alle Mitglieder (Kammerreport, Wahlbenachrichtigungen u. dgl.) nicht ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) vorzunehmen, sondern zeitnah zusätzlich den vorhandenen E-Mail-Verteiler für solche Zustellungen zu nutzen oder zumindest den Versand über das „beA“ zeitnah per E-Mail anzuzeigen. Dem war die Kammer gefolgt und hatte den Versand von beA-Nachrichten jeweils per Mail angekündigt. Diese Praxis hatte zuletzt  zu Irritationen bei zahlreichen Mitgliedern und zu Beschwerden geführt. Deshalb hat die Kammerversammlung dieses Jahr den Beschluss aus dem letzten Jahr aufgehoben: zukünftig wird der Versand von beA-Nachrichten durch die Kammer nicht mehr über den E-Mail-Verteiler angezeigt.

Mit viel Leidenschaft wurde der Tagesordnungspunkt 8 diskutiert. Es ging darum, ob die Beitragsordnung so geändert werden soll, dass Eltern kleiner Kinder geringere Beiträge zahlen müssen. Dazu gab es einen Antrag von Mitgliedern und einen Gegenantrag des Vorstands. Nach lebhafter Diskussion folgte die Kammerversammlung dem Vorschlag des Kammervorstandes und beschloss, dass auf Antrag der Kammerbeitrag für Mitglieder ermäßigt wird, die selber Elterngeld beziehen. Dabei erfolgt die Ermäßigung um 1/24 des Jahresbeitrags für jeden Kalendermonat des Elterngeldbezugs im vergangenen, laufenden und ggf. darauffolgenden Beitragsjahr; berücksichtigt werden nur Ermäßigungsanträge für mindestens drei und maximal 12 Monate. Jeder Elternteil kann für jedes Kind nur einen Antrag stellen. Insbesondere von den jüngeren Kammermitgliedern, die zahlreich in der Kammerversammlung erschienen waren, wurde dieser Beschluss sehr begrüßt.