HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2022 vom 1. Dezember 2022

Ab 1.1.2023: Umstellung unter Windows auf 64-Bit Wortbreite beachten!

Gemäß der 2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 werden die Beschränkungen der Nachrichtengröße Ende des Jahres 2022 erneut angehoben. Ab dem 1.1.2023 wird es möglich sein, mit der beA-Webanwendung Nachrichten mit einer Gesamtgröße der Nachrichtenanhänge von bis zu 200 Megabyte und maximal 1000 Anhängen zu übersenden.
 
Windows-Betriebssysteme mit einer Wortbreite von 32-Bit können diese Anforderungen nicht mehr in ausreichender Zeit bewältigen. Die BRAK hatte bereits im beA-Newsletter 3/2022 und beA-Newsletter 8/2022 um Prüfung der Wortbreite der von Ihnen zum Zugang auf die beA-Webanwendung verwendeten Windows-Systeme und um Umstellung der betroffenen Systeme auf Windows 64-Bit gebeten. Darin hatte die BRAK auch beschrieben, wie Sie mit einfachen Schritten prüfen können, ob Ihre verwendeten Windows-Systeme mit einer Wortbreite von 32-Bit oder 64-Bit arbeiten.
 
Die beA Client Security für Windows wird mit der nächsten beA-Version 3.16 auf 64-Bit-Wortbreite umgestellt. Bitte führen Sie die erforderlichen Aktualisierungen bis Ende Dezember 2022 durch, um Einschränkungen beim Empfang und Versand der ab Januar 2023 zulässigen größeren Nachrichten zu vermeiden.