beA-App
Seit dem 22.2.2024 bietet die BRAK eine beA-App für mobile Endgeräte an. Sie steht in den App Stores für iOS und Android zur Verfügung.
Über diese beA-App können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre mobilen Endgeräte auf ihr beA zugreifen. Für Mitarbeitende besteht diese Möglichkeit nicht.
Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe noch auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner Ihres beA beschränkt. In weiteren Ausbaustufen der beA-App werden weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellen werden.
Für die Nutzung der beA-App müssen Sie auf Ihrem mobilen Endgerät entweder iOS 15 oder höher bzw. Android 11 oder höher installiert haben. Außerdem benötigen Sie ein Softwarezertifikat, das in Ihrem beA hinterlegt und freigeschaltet ist.
Alle weiteren Informationen zur beA-App finden Sie im beA-Anwenderhandbuch und im beA-Sondernewsletter 2/2024 vom. 21.2.2024.
Über diese beA-App können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihre mobilen Endgeräte auf ihr beA zugreifen. Für Mitarbeitende besteht diese Möglichkeit nicht.
Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe noch auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner Ihres beA beschränkt. In weiteren Ausbaustufen der beA-App werden weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellen werden.
Für die Nutzung der beA-App müssen Sie auf Ihrem mobilen Endgerät entweder iOS 15 oder höher bzw. Android 11 oder höher installiert haben. Außerdem benötigen Sie ein Softwarezertifikat, das in Ihrem beA hinterlegt und freigeschaltet ist.
Alle weiteren Informationen zur beA-App finden Sie im beA-Anwenderhandbuch und im beA-Sondernewsletter 2/2024 vom. 21.2.2024.