Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2023
Mit Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Dieser bietet einen Überblick der im vergangenen Jahr geleisteten Arbeit und enthält neben den ausführlichen statistischen Angaben unter anderem auch Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten sowie anonymisierte Schlichtungsfälle.
Seit vielen Jahren bietet die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Hilfe bei Auseinandersetzungen zwischen Mandantinnen/Mandanten und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten an. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wurde im Jahr 2010 durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingerichtet. Die Schlichtungsstelle ist kein Organ der BRAK, sondern eine eigenständige, unabhängige Einrichtung. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 50.000 € angerufen werden. Die Möglichkeiten für Bürger, Konflikte mit dem eigenen Anwalt ohne Inanspruchnahme staatlicher Gerichte zeit- und kostengünstig beizulegen, werden so ausgeweitet und verbessert.
Weiterführende Links:
Internetseite der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Informationen der Schlichtungsstelle für die Rechtsanwaltschaft
Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft