HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 1/2022 vom 3. Februar 2022

Empfehlungen der Hamburger Justiz für die elektronische Einreichung

Mit der seit dem 1.1.2022 bestehenden Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente erhöhen sich die elektronischen Posteingänge bei der Gerichten zwangsläufig. Damit eine möglichst reibungslose und zeitnahe Bearbeitung gewährleistet ist, gibt die Hamburger Justiz folgende Empfehlungen zur Einreichung elektronischer Dokumente:

1. Eilt-Sachen sind bitte als solche zu kennzeichnen. Sie werden dann vordringlich bearbeitet. Die Kennzeichnung als EILT-Sache erfolgt, indem man in die Betreffzeile das Wort „EILT“ voranstellt. Wichtig: Ein Häkchen bei „dringend“ hat keinerlei Außenwirkung. Es wird nicht an die Justiz übertragen, sondern dient ausschließlich der rein postfachinternen Kennzeichnung für den Fall der arbeitsteiligen Bearbeitung.

Für eilige Sachen an dienstfreien Tagen finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Informationen zur elektronischen Adressierung des Bereitschaftsdienstes unter https://justiz.hamburg.de/amtsgericht/zustaendigkeiten/3156402/bereitschaftsdienst/

2. Zudem ist bitte immer das – korrekte – Aktenzeichen des Gerichts anzugeben und in dem dafür vorgesehenen Feld einzutragen ("Aktenzeichen Empfänger"). Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In den Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs sollte man sich aber hinsichtlich der Richtigkeit des anzugebenden Aktenzeichens immer noch einmal versichern. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass die Dokumente in den Fachverfahren bei den Gerichten automatisiert nicht zur richtigen Akte abgelegt werden und es Zeit kostet, diese aufzufinden.

3. Bitte verwenden Sie bei den Dateinamen sämtlicher von Ihnen in einer beA-Nachricht versandter Dokumente eine „vorangestellte Nummerierung“. Hierüber hatten wir bereits im Kammerreport Ausgabe 5/2021 vom 25. November 2021 berichtet.

4. Bitte versenden Sie mit einer beA-Nachricht immer nur die Dokumente zu einem Verfahren. Eine beA-Nachricht kann aus technischen Gründen bei den Gerichten jeweils nur einem Verfahren zugeordnet werden. Sie eignet sich also nicht als Sammelpostversand.

Bitte beachten Sie auch unseren "Waschzettel beA-Bedienung" (am Ende der verlinkten Seite als Download), der mit der Hamburger Justiz abgestimmt wurde und der laufend aktualisiert wird.