HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2021 vom 25. November 2021

beBPo: Erreichbarkeit der DRV

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat ein sogenannte elektronisches Behördenpostfach (beBPo) und ist somit für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über das beA erreichbar. Allerdings berichteten in den letzten Monaten Kolleginnen und Kollegen, dass die über das beA an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) versendeten Nachrichten bei der DRV nicht bearbeitet worden seien. Die DRV habe die Rückmeldung gegeben, dass Strukturdaten benötigt würden, um eingehende beA-Nachrichten korrekt weiterverarbeiten zu können. Allerdings hatten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre beA-Nachrichten zumindest teilweise mit einem Strukturdatensatz versehen.

Nach Auskunft der DRV bestünde diese Problematik seit dem 1.11.2021 nicht mehr. Alle elektronischen Nachrichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die von einem beA an ein beBPo der DRV versendet würden und denen ein gültiger XJustiz-Datensatz beigefügt ist, würden seitdem angenommen und an die zentralen Posteingänge der DRV-Träger übergeben. In der beA-Webanwendung ist beim Erstellen einer Nachricht das Kästchen „Strukturdatensatz generieren und anhängen“ von vornherein als Standard aktiviert.