HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2021 vom 25. November 2021

Bericht von der Kammerversammlung

Zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt im Herbst, nämlich am 9.11.2021, fand die diesjährige ordentliche Kammerversammlung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer statt. Normalerweise wird die Kammerversammlung im Frühjahr abgehalten, dies war coronabedingt in diesem Jahr jedoch nicht vertretbar. Auch der Ort der Versammlung war ungewöhnlich: Erstmals fand die Kammerversammlung in den Mozartsälen im Logenhaus an der Moorweidenstraße statt.

Im Hinblick auf die weiterhin bestehende Pandemielage gab es wie schon im Jahre 2020 abermals keinen öffentlichen Teil der Versammlung. Unter Einhaltung der Vorgaben der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung fanden sich dennoch erfreulicherweise zahlreiche Mitglieder ein. 

Der Präsident leitete die Kammerversammlung mit Blick auf das geschichtsträchtige Datum und die Rolle des Logenhauses und des davor befindlichen Platzes für die Deportation von Juden im 3. Reich mit einer Mahnung gegen das Vergessen von Gräueltaten und Unrecht ein. 

Es folge dann der Jahresbericht des Vorstandes durch den Präsidenten. Ein Schwerpunkt hierbei bildeten die jüngst vom Gesetzgeber beschlossenen und zum Teil auch schon in Kraft getretenen BRAO-Reformen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsstelle haben werden. Hierbei ist insbesondere die ab dem 1.8.2022 bestehende Zulassungspflicht von Berufsausübungsgesellschaften zu erwähnen.

Die Rechnungslegung des Vorstandes über die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Kammer im Jahr 2020 wurde ebenso gebilligt wie die Aktualisierung des Haushaltsplanes 2021 sowie der Haushaltsplan 2022; dem Vorstand wurde für das Jahr 2020 Entlastung erteilt. 

Der Kammerbeitrag für 2022 wurde auf € 399,00 festgelegt. Die Erhöhung des Kammerbeitrages ist erforderlich, um die neuen gesetzlichen Aufgaben zu finanzieren und um die außergewöhnlich hohen Kosten für Abwicklungen aufzufangen. In dem Kammerbeitrag enthalten sind nunmehr auch die Kosten für die Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung. Diese Kosten wurden bisher als gesonderte Umlage erhobenen; in den letzten Jahren betrug diese jährliche Umlage jeweils € 6,00. Die Kammerversammlung hat beschlossen, diese Umlage ab dem Haushaltsjahr 2022 in den allgemeinen Haushalt zu integrieren, um den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu reduzieren.

Herr Ernst Brückner wurde für 4 weiter Jahre zum Rechnungsprüfer der Kammer gewählt.

Weiter verabschiedete die Kammerversammlung gemäß dem Antrag des Vorstands eine Änderung der Geschäftsordnung, um fortan sowohl bei den Vorstandswahlen als auch bei den Wahlen der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer auch elektronische Wahlen zu ermöglichen. Dafür wurde von der Kammerversammlung auch die vom Vorstand vorgeschlagene gemeinsame Wahlordnung beschlossen, die die bislang existierenden separaten Wahlordnungen ersetzt. In der Geschäftsordnung wurden auch, ebenfalls wie vom Vorstand vorgeschlagen, Änderungen zur Anpassung an die Änderungen des Berufsrechts beschlossen.

Der Vorschlag des Vorstandes zur Änderung der Gebührenordnung in zwei Schritten wurde ebenfalls beschlossen. Ab dem 1.1.2022 sind die Gebührentatbestände zunächst an den aktuellen Verwaltungsaufwand angepasst. In einem zweiten Schritt ab dem 1.8.2022 wird die Gebührenordnung zudem die neuen gesetzlichen Aufgaben (Zulassung der Berufsausübungsgesellschaften) berücksichtigen. Zusätzlich wurde eine Gebühr für die Durchführung des KammerIdent-Verfahrens beschlossen.

Schließlich wurden nach einer ausgiebigen Diskussion auch die Richtlinien für Aufwandsentschädigungen und Reisekostenvergütungen verabschiedet, wie vom Vorstand vorgeschlagen (mit der zusätzlichen Regelung der Entschädigung für die Leiter der Arbeitsgemeinschaften für die Referendare). Damit wurde vor allem die bislang kaum nennenswerte Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder auf ein angemessenes Mindestmaß erhöht.

Die beschlossenen Satzungsänderungen sind im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht und die jeweils aktuellen Fassungen der Satzungen sind natürlich auf unserer homepage abrufbar.

Nach den derzeitigen Planungen wird die nächste Kammerversammlung wieder im normalen Turnus im Frühjahr 2022 stattfinden.