Mitglieder für den Prüfungsausschuss gesucht!
Der von der Rechtsanwaltskammer bestellte Prüfungsausschuss nimmt die zweimal im Jahr stattfindenden Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Die Prüfungsausschüsse bestehen aus drei Mitgliedern. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Beauftragte der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen sowie Lehrer/innen einer berufsbildenden Schule.
Die Amtszeit der Mitglieder des Prüfungsausschusses „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ endet mit Ablauf des 31.1.2022. Für die kommende Amtsperiode (1.2.2022 bis zum 31.1.2025) werden noch neue Mitglieder gesucht. Wir suchen dafür zwei erfahrene Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte bzw. Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher sowie eine/n Rechtsanwältinnen / Rechtsanwalt.
Sofern Sie Interesse an einer Mitarbeit in diesem Prüfungsausschuss haben, melden Sie sich gern per E-Mail bei Frau Navaei (navaei@rak-hamburg.de).