Mitglieder für Fachausschüsse gesucht
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer sucht laufend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Fachausschüssen. Die Aufgabe der Fachausschüsse ist es, die Anträge auf Verleihung eines Fachanwaltstitels hinsichtlich des Nachweises der besonderen theoretischen Kenntnisse (§ 4 FAO) und der besonderen praktischen Erfahrungen (§ 5 FAO) zu prüfen. Nach der Prüfung erstellt der Fachausschuss ein Votum, auf dessen Grundlage der Vorstand entscheidet (§ 43c Abs. 2 BRAO).
Für jedes Fachgebiet wird ein Fachausschuss gebildet. Derzeit gibt es 24 Fachausschüsse. Ein Fachausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, im Regelfall sind es vier bis fünf Mitglieder.
Zum Mitglied eines Fachausschusses kann nur bestellt werden, wer die Fachanwaltsbezeichnung für das jeweilige Fachgebiet auch führt. Außerdem muss der Beruf eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein. Die Amtszeit im Fachausschuss beträgt vier Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig. Dem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 können Sie entnehmen, wie die Antragszahlen in den einzelnen Fachgebieten sind.
Wenn auch Sie Interesse an einer Mitarbeit im Fachausschuss haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, würden wir uns über eine E-Mail an info@rak-hamburg.de mit dem Betreff "Mitarbeit im Fachausschuss" freuen. Insbesondere wenn Sie mehrere Fachanwaltstitel führen, geben Sie bitte an, für welches Fachgebiet Sie Interesse haben. Wir würden Sie dann in einer Liste aufnehmen und bei Bedarf gern auf Sie zukommen.
Weiterführender Link:
Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 1.1.2020
Informationen zu Fachanwaltschaften auf der Homepage der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer