HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2024 vom 29. August 2024

Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

Ablauf der Einreichungsfrist zum 30.9.2024

Die verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen endet zum 30.9.2024. Bereits Ende Februar hatten sich die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten, zu denen neben der BRAK auch die Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Steuerberaterverband e.V. und die Wirtschaftsprüferkammer zählen, an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die Wirtschaftsministerien der Länder gewandt, um auf eine Verlängerung der Einreichungsfrist sowie erleichterte und effizientere Prüfprozesse hinzuwirken. Mit einer gemeinsamen Verständigung vom 14.3.2024 hatten sich die Akteure auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, unter ihnen die Verlängerung der Einreichungsfrist.

Bund und Länder haben sich auf den 30.9.2024 als finalen Endtermin zur Einreichung der Schlussabrechnungen im digitalen Antragsportal geeinigt. Diejenigen, bei denen die Einreichung noch ausstehe, ruft das BMWK auf, diese letzte Gelegenheit zu nutzen und die Schlussabrechnungen einzureichen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer