HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2024 vom 29. August 2024

Mitgliederstatistik zum 1.1.2024 (bundesweit und in Hamburg)

1.    Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2024 insgesamt 172.514 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies insgesamt einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85%).

Dieser Zuwachs der Gesamtmitglieder basiert im Wesentlichen auf dem enormen Anstieg der nichtanwaltlichen Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO, gefolgt von den Berufsausübungsgesellschaften (BAG). Aber auch mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte waren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern:

Zum Stichtag waren 165.776 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen Zulassungsarten zugelassen. Das entspricht einem Plus von 0,36% im Vergleich zum Vorjahr (165.186). Somit setzte sich der leichte Rückgang in den Jahren 2021 (165.680; -0,13%), 2022 (165.587; -0,06%) und 2023 (165.186; -0,24%) in der Gesamtschau nicht fort.

Konkret waren bundesweit 139.589 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung (Vorjahr: 140.713; -1.124; -0,80%), 6.806 Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte (Vorjahr: 5.937; +869; +14,64%) und 19.381 in Doppelzulassung (Vorjahr: 18.536; +845; +4,56%) zugelassen.

Damit sind die Zahlen der Einzelzulassungen erneut rückläufig. Der Trend geht weiterhin zur Zulassungsart Syndizi, die insbesondere bei Frauen sehr beliebt ist: Deren Anteil lag bei 59,39%. Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 45,96%, bei den einzeln Zugelassenen bei 34,77%.

Insgesamt lag der Frauenanteil unter den zum Stichtag bundesweit zur Rechtsanwaltschaft Zugelassenen (165.776) mit 61.491 Rechtsanwältinnen bei 37,09%. Der weibliche Anteil ist in allen Zulassungsarten um 1,52% gestiegen (Vorjahr: 36,67%). Die Entwicklung hält damit an.

Enorme Zuwächse gab es bei den zugelassen BAG und zwar um 47,63% (1.1.2024: 4.727; Vorjahr: 3.202). Den größten Anteil daran haben die 3.177 PartGmbB, die gleichzeitig mit 72,38% den höchsten Zuwachs verzeichneten (Vorjahr: 1.843). Ferner waren 1.404 GmbH (Vorjahr: 1.268), 33 AG (Vorjahr: 30), 25 UG (Vorjahr: 16), 22 GmbH & Co KG (Vorjahr: 4), 35 LL.P. (Vorjahr: 1) und zehn sonstige Gesellschaften (Vorjahr: 2) zugelassen.

Außerdem waren 21 Personengesellschaften, die nach § 59f Abs. 1 Satz 2, 3 BRAO freiwillig ihre Zulassung beantragen können, zugelassen. Diesen unterfallen größtenteils die GbR, aber auch die PartG.

Die Anzahl der Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO, den nichtanwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Berufsausübungsgesellschaften, stieg stark an: Verzeichneten die Rechtsanwaltskammern im Vorjahr noch 866 Mitglieder, waren es zum 1.1.2024 insgesamt 1.889. Die Zahl der nichtanwaltlichen Mitglieder hat sich damit bundesweit mehr als verdoppelt (+118,13%).

2.   Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hatte am 1.1.2024 insgesamt 11.762 Mitglieder (Vorjahr 11.217). Die Zahl der Kammermitglieder ist daher um 4,86% gestiegen. Das ist prozentual der größte Anstieg der Mitgliederzahl unter den Rechtsanwaltskammern bundesweit. Es waren 9.383 Mitglieder als niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, davon 3.274 (34,89%) weiblich. Mitglieder mit Doppelzulassung, d.h. mit einer Zulassung als niedergelassene/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin, gab es 1.350, davon 661 (48,96%) weiblich. 496 Mitglieder hatten nur eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin, davon 294 (59,27%) weiblich.

371 Berufsausübungsgesellschaften waren am 1.1.2024 bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg zugelassen (Vorjahr 212) und 150 nichtanwaltliche Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO (Vorjahr 120).

3.   Zum 1.1.2024 gab es bundesweit 46.035 Fachanwältinnen und Fachanwälte (Vorjahr: 45.968), davon 15.201 (33,02%) weiblich. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat daher weiter zugenommen. 34.896 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte erwarben einen Fachanwaltstitel, 9.857 zwei Fachanwaltstitel und 1.282 die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel. Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht, gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht, für Steuerrecht, für Verkehrsrecht und Strafrecht. Im Bezirk der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg hatten zum Stichtag 2.092 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel, 321 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte zwei Fachanwaltstitel und 23 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte drei Fachanwaltstitel. Insgesamt hatten damit zum Stichtag 2.436 Mitglieder mindestens einen Fachanwaltstitel.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer

Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 4/2024 der BRAK
Zahlen und Statistiken 2024 der BRAK