HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 4/2024 vom 29. August 2024

Hamburg steht auf! „Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen die HansRAK zurückgewiesen

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer durfte zur Teilnahme aufrufen

Das Präsidium und weitere Vorstandsmitglieder der Kammer hatten unsere Mitglieder zur Teilnahme an der Kundgebung „Hamburg steht auf!“ am 19.1.2024 zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und neonazistischen Netzwerken aufgerufen (Schnellbrief 2/2024). Dafür hat die Kammer viel Zuspruch bekommen, aber auch eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ eines Mitglieds, mit der sich die Justizbehörde befassen musste.

Die Justizbehörde hat die „Dienstaufsichtsbeschwerde“ zurückgewiesen, da kein Verstoß gegen Recht und Gesetz anzunehmen ist. Insbesondere hat die Kammer den ihr zugedachten Wirkungskreis nicht überschritten. Die Kammer dürfe für die alle Mitglieder gleichermaßen berührenden Interessen mit berufspolitischem Bezug im Sinne einer freien Anwaltschaft eintreten und habe das hier getan.

Das Eintreten für Demokratie und Rechtsstaat zählt unseres Erachtens zur vornehmsten Aufgabe der verfassten Anwaltschaft: Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt schwört oder gelobt bei der Vereidigung, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren (§ 12a BRAO). Mit Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Die Zulassung zur Anwaltschaft nach § 7 BRAO hat die Rechtsanwaltskammer unter anderem dann zu versagen, wenn die antragstellende Person die freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.

Zu der Wahrnehmung anwaltlicher Interessen durch die Selbstverwaltung zählt selbstverständlich die Befassung mit vielfältigsten rechtspolitischen Entwicklungen und Gesetzgebungsvorhaben sowie die Ausarbeitung entsprechender Stellungnahmen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die gegenwärtig zu beobachtenden demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Entwicklungen zum Anlass genommen, in diversen sozialen Medien unter dem Titel „#Aufstehen für den Rechtsstaat“ eine Videokampagne zur Förderung des Rechtsstaats zu veröffentlichen. Diesem Engagement schließt sich die HansRAK an.