Mitglieder für Fachausschüsse gesucht II
Bereits im letzten Kammerreport Ausgabe 5/2021 vom 25. November 2021 hatten wir einen Aufruf gestartet, dass die Hanseatische Rechtsanwaltskammer laufend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Fachausschüssen sucht.
Konkret laufen in diesem Jahr die Amtszeiten von einigen Mitgliedern der Fachausschüsse für
Arbeitsrecht,
Familienrecht,
IT-Recht,
Steuerrecht,
Urheber- und Medienrecht,
Verwaltungsrecht und
Internationales Wirtschaftsrecht
aus, die erfahrungsgemäß nicht immer von den Amtsinhabern nachbesetzt werden können.
Zum Mitglied eines Fachausschusses kann nur bestellt werden, wer die Fachanwaltsbezeichnung für das jeweilige Fachgebiet auch führt. Außerdem muss der Beruf eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein. Die Amtszeit im Fachausschuss beträgt vier Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig. Dem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 können Sie entnehmen, wie die Antragszahlen in den einzelnen Fachgebieten sind.
Wenn auch Sie Interesse an einer Mitarbeit im Fachausschuss haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, würden wir uns über eine E-Mail an info@rak-hamburg.de mit dem Betreff "Mitarbeit im Fachausschuss" freuen. Insbesondere wenn Sie mehrere Fachanwaltstitel führen, geben Sie bitte an, für welches Fachgebiet Sie Interesse haben. Wir würden Sie dann in einer Liste aufnehmen und bei Bedarf gern auf Sie zukommen.
Konkret laufen in diesem Jahr die Amtszeiten von einigen Mitgliedern der Fachausschüsse für
Arbeitsrecht,
Familienrecht,
IT-Recht,
Steuerrecht,
Urheber- und Medienrecht,
Verwaltungsrecht und
Internationales Wirtschaftsrecht
aus, die erfahrungsgemäß nicht immer von den Amtsinhabern nachbesetzt werden können.
Zum Mitglied eines Fachausschusses kann nur bestellt werden, wer die Fachanwaltsbezeichnung für das jeweilige Fachgebiet auch führt. Außerdem muss der Beruf eines Rechtsanwaltes / einer Rechtsanwältin seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausgeübt worden sein. Die Amtszeit im Fachausschuss beträgt vier Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig. Dem Geschäftsbericht für das Jahr 2020 können Sie entnehmen, wie die Antragszahlen in den einzelnen Fachgebieten sind.
Wenn auch Sie Interesse an einer Mitarbeit im Fachausschuss haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, würden wir uns über eine E-Mail an info@rak-hamburg.de mit dem Betreff "Mitarbeit im Fachausschuss" freuen. Insbesondere wenn Sie mehrere Fachanwaltstitel führen, geben Sie bitte an, für welches Fachgebiet Sie Interesse haben. Wir würden Sie dann in einer Liste aufnehmen und bei Bedarf gern auf Sie zukommen.