Wahlen zum Kammervorstand
Am 30. April 2022 endet die Amtszeit der Vorstandsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge bezogen auf den Nachnamen):
Henrik M. Andresen, M.B.A.
Sandra Bernert
Dr. Ellen Braun, LL.M.
Michael Herden
Andrea Meyer
Dr. Alexander Mittmann, LL.M., D.E.A.
Dr. Rolf-Eckart Schultz-Süchting
Dr. iur. h.c. Gerhard Strate
Dr. Jörgen Tielmann, LL.M.
Gerd Uecker
Dr. Irmela Vogel
Kersten Wagner-Cardenal
Dr. Sigrid Wienhues
Damit stehen für 13 Vorstandsplätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an. Der Vorstand bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie im Vorstand der Kammer mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.
Die Wahl wird erstmals als elektronische Wahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden Mitte April versendet. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahl, die in dem Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind.
Muster für Wahlvorschlagslisten finden Sie zum Download auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Wählbarkeit nach § 65 Nr. 2 BRAO.
Henrik M. Andresen, M.B.A.
Sandra Bernert
Dr. Ellen Braun, LL.M.
Michael Herden
Andrea Meyer
Dr. Alexander Mittmann, LL.M., D.E.A.
Dr. Rolf-Eckart Schultz-Süchting
Dr. iur. h.c. Gerhard Strate
Dr. Jörgen Tielmann, LL.M.
Gerd Uecker
Dr. Irmela Vogel
Kersten Wagner-Cardenal
Dr. Sigrid Wienhues
Damit stehen für 13 Vorstandsplätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an. Der Vorstand bittet alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie im Vorstand der Kammer mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.
Die Wahl wird erstmals als elektronische Wahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden Mitte April versendet. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahl, die in dem Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind.
Muster für Wahlvorschlagslisten finden Sie zum Download auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Wählbarkeit nach § 65 Nr. 2 BRAO.