Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichte aktualisiert
Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt seit Ende Februar in einer aktualisierten Fassung vor. Er enthält Empfehlungen, die die Verwaltungsgerichte aller Instanzen im Rahmen ihres Ermessens bei der Festsetzung des Streitwerts zu Grunde legen können. Die Neufassung soll aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Anregungen aus der Anwaltschaft Rechnung tragen.
Die Überarbeitung des zuletzt im Jahr 2013 angepassten Katalogs wurde durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts initiiert. Auf ihrer 61. Jahrestagung im September 2022 richteten sie eine Kommission aus Richterinnen und Richtern aller Instanzen ein, die unter der Federführung des Bundesverwaltungsgerichts tätig wurde.
Grundlage der Neubewertung war eine umfangreiche Umfrage zur Streitwertpraxis bei den Verwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus wurden – wie bereits bei früheren Aktualisierungen – praxisrelevante Hinweise der BRAK sowie des Deutschen Anwaltvereins einbezogen. Ziel war es, eine konsistente und möglichst einheitliche Streitwertpraxis zu fördern. Im Vergleich zur vorherigen Fassung wurden die Streitwerte dabei im Wesentlichen angehoben.
Der Streitwertkatalog enthält grundsätzlich – soweit nicht auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen wird – keine normativen Vorgaben, sondern orientiert sich an § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) sowie § 33 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bietet lediglich unverbindliche Empfehlungen für verschiedene verwaltungsrechtliche Verfahrensarten im Rahmen der richterlichen Ermessensausübung. Der Katalog soll zur Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kostenstruktur beitragen und wird regelmäßig von Gerichten, Anwaltschaft und Justizbehörden als Orientierungshilfe herangezogen. Der Streitwert ist maßgeblich für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Weiterführender Link:
Streitwertkatalog auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts
Quelle: BRAK
Die Überarbeitung des zuletzt im Jahr 2013 angepassten Katalogs wurde durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts initiiert. Auf ihrer 61. Jahrestagung im September 2022 richteten sie eine Kommission aus Richterinnen und Richtern aller Instanzen ein, die unter der Federführung des Bundesverwaltungsgerichts tätig wurde.
Grundlage der Neubewertung war eine umfangreiche Umfrage zur Streitwertpraxis bei den Verwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht. Darüber hinaus wurden – wie bereits bei früheren Aktualisierungen – praxisrelevante Hinweise der BRAK sowie des Deutschen Anwaltvereins einbezogen. Ziel war es, eine konsistente und möglichst einheitliche Streitwertpraxis zu fördern. Im Vergleich zur vorherigen Fassung wurden die Streitwerte dabei im Wesentlichen angehoben.
Der Streitwertkatalog enthält grundsätzlich – soweit nicht auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen wird – keine normativen Vorgaben, sondern orientiert sich an § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) sowie § 33 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bietet lediglich unverbindliche Empfehlungen für verschiedene verwaltungsrechtliche Verfahrensarten im Rahmen der richterlichen Ermessensausübung. Der Katalog soll zur Transparenz und Vorhersehbarkeit der Kostenstruktur beitragen und wird regelmäßig von Gerichten, Anwaltschaft und Justizbehörden als Orientierungshilfe herangezogen. Der Streitwert ist maßgeblich für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Weiterführender Link:
Streitwertkatalog auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts
Quelle: BRAK