EU-Justizbarometer 2025
Die Europäische Kommission hat am 1.7.2025 die 13. Ausgabe des EU-Justizbarometers (englisch) veröffentlicht und darin die Justizsysteme der Mitgliedstaaten verglichen. Dabei wird ein Augenmerk auch auf für die Anwaltschaft relevante Aspekte des Justizsystems gelegt.
Das Justizbarometer gibt seit dem Jahr 2013 jährlich einen Überblick über Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität nationaler Justizsysteme. Durch Abfrage zahlreicher Parameter soll eine Datengrundlage für die Vergleichbarkeit und die Verbesserung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die Ergebnisse des Justizbarometers fließen unter anderem in den jährlichen Rechtstaatlichkeitsbericht der Kommission, in die Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, in die Bewertung der Umsetzung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne und in die Feststellung von Rechtsstaatlichkeitsverstößen im Rahmen der Rechtsstaatskonditionalität ein. Im diesjährigen Justizbarometer liegt der Fokus zudem auf der Bedeutung des Justizsystems für das Funktionieren des Binnenmarkts und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Union. In diesem Zusammenhang wurden erstmals auch detaillierte Daten zu öffentlichen Vergabestellen und Wettbewerbsbehörden erhoben. Beispielsweise liegt Deutschland bei der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden, ebenso wie bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer vor diesen Behörden, im europäischen Vergleich im Mittelfeld.
Die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz hat sich in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland, im Vergleich zum Vorjahr verbessert oder ist stabil geblieben. Mit Blick auf die Anwaltschaft formuliert das Justizbarometer 2025 abermals, dass Anwältinnen und Anwälte sowie deren Berufsverbände eine zentrale Rolle beim Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit einnehmen. Ein faires Justizsystem erfordere, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Tätigkeit frei ausüben könnten – Anwaltskammern leisteten hierbei einen wesentlichen Beitrag. Die Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit bewertet das Justizbarometer in seinen Ergebnissen als weitestgehend gewährleistet – zu einem Punktabzug für Deutschland im Vergleich zum Vorjahr, der auf fehlerhaften Tatsachen beruht, steht die BRAK im Austausch mit der Kommission. Er wird im Justizbarometer des kommenden Jahres korrigiert werden. Hinsichtlich der Zahl der Anwältinnen und Anwälte relativ zur Einwohnerzahl, welche einen Indikator für die Qualität der Justizsysteme darstellt, liegt Deutschland erneut im oberen Mittelfeld.
Ein weiterer Fokus lag wie bereits 2024 auf der Digitalisierung der Justizsysteme – wie schon im Vorjahr wurden trotz festgestellter Fortschritte abermals Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Als positive Tendenz stellte die Kommission heraus, dass nun neun Mitgliedstaaten die digitale Übermittlung von Beweismitteln zulassen – im Vorjahr waren dies noch sechs. Zudem können Verfahren in Zivil- und Handelssachen in insgesamt 26 Ländern online eingeleitet werden.
Die BRAK hatte sich im Dezember 2024 wie in jedem Jahr an einer gezielten, nichtöffentlichen Konsultation der Kommission zum Justizbarometer 2025 über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) beteiligt. Die BRAK wird auch künftig mit der Kommission im Austausch bleiben und relevante Entwicklungen in Deutschland aufzeigen.
Quelle: BRAK
Das Justizbarometer gibt seit dem Jahr 2013 jährlich einen Überblick über Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität nationaler Justizsysteme. Durch Abfrage zahlreicher Parameter soll eine Datengrundlage für die Vergleichbarkeit und die Verbesserung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die Ergebnisse des Justizbarometers fließen unter anderem in den jährlichen Rechtstaatlichkeitsbericht der Kommission, in die Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, in die Bewertung der Umsetzung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne und in die Feststellung von Rechtsstaatlichkeitsverstößen im Rahmen der Rechtsstaatskonditionalität ein. Im diesjährigen Justizbarometer liegt der Fokus zudem auf der Bedeutung des Justizsystems für das Funktionieren des Binnenmarkts und der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Union. In diesem Zusammenhang wurden erstmals auch detaillierte Daten zu öffentlichen Vergabestellen und Wettbewerbsbehörden erhoben. Beispielsweise liegt Deutschland bei der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden, ebenso wie bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer vor diesen Behörden, im europäischen Vergleich im Mittelfeld.
Die öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz hat sich in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland, im Vergleich zum Vorjahr verbessert oder ist stabil geblieben. Mit Blick auf die Anwaltschaft formuliert das Justizbarometer 2025 abermals, dass Anwältinnen und Anwälte sowie deren Berufsverbände eine zentrale Rolle beim Schutz der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit einnehmen. Ein faires Justizsystem erfordere, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Tätigkeit frei ausüben könnten – Anwaltskammern leisteten hierbei einen wesentlichen Beitrag. Die Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit bewertet das Justizbarometer in seinen Ergebnissen als weitestgehend gewährleistet – zu einem Punktabzug für Deutschland im Vergleich zum Vorjahr, der auf fehlerhaften Tatsachen beruht, steht die BRAK im Austausch mit der Kommission. Er wird im Justizbarometer des kommenden Jahres korrigiert werden. Hinsichtlich der Zahl der Anwältinnen und Anwälte relativ zur Einwohnerzahl, welche einen Indikator für die Qualität der Justizsysteme darstellt, liegt Deutschland erneut im oberen Mittelfeld.
Ein weiterer Fokus lag wie bereits 2024 auf der Digitalisierung der Justizsysteme – wie schon im Vorjahr wurden trotz festgestellter Fortschritte abermals Verbesserungspotentiale aufgezeigt. Als positive Tendenz stellte die Kommission heraus, dass nun neun Mitgliedstaaten die digitale Übermittlung von Beweismitteln zulassen – im Vorjahr waren dies noch sechs. Zudem können Verfahren in Zivil- und Handelssachen in insgesamt 26 Ländern online eingeleitet werden.
Die BRAK hatte sich im Dezember 2024 wie in jedem Jahr an einer gezielten, nichtöffentlichen Konsultation der Kommission zum Justizbarometer 2025 über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) beteiligt. Die BRAK wird auch künftig mit der Kommission im Austausch bleiben und relevante Entwicklungen in Deutschland aufzeigen.
Quelle: BRAK